Integrativkraft in der Grundschule

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Deutschland ist schon seit einiger Zeit der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beigetreten. Das wird allgemein Inklusion genannt. Für Schulen bedeutet das, dass möglichst kein Kind mehr auf Förderschulen gehen soll. Das ist jedoch ein längerer Prozess und die Länder und der Bund haben noch kaum richtige Konzepte dafür entwickelt. Doch langsam fängt es nun an (weil Eltern ihre Rechte bzw. die ihrer Kinder sonst einklagen können).

Aus dem Text entnehme ich, dass der „neue“ Schüler ein „Förderschüler“ ist, also einen sonderpädagogischen Förderbedarf nachweislich (stellt das Schulamt fest) hat.

Der kann in diversen Bereichen liegen. Von Lernen, Sprache, körperliche oder geistige Entwicklung bis emotionale Bereiche und Sehen oder Hören.

Wenn in einer Regelklasse (Grundschule) ein Kind mit Förderbedarf beschult wird, kommt zur Grundschulkraft teilweise (also nicht unbedingt in allen Stunden) ein Sonderpädagoge um die Förderung sicherzustellen, denn alle Kinder haben ein Recht auf individuelle Förderung. Bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung und sozial-emotionaler Entwicklung kann zusätzlich weiterer Bedarf nötig sein (stellt das Sozial- oder Jugendamt nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz) fest). Diese Person kümmert sich in der Regel um das Kind während der kompletten Unterrichtszeit.

Wenn das nicht für Eltern und Kinder klar von der Schule bzw. der Klassenlehrerin genügend geklärt wird, ist sicher der Elternabend (in den ersten drei Wochen nach den Ferien) ein Ort der Nachfrage.

Integration bzw. Inklusion ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft.

Sie kann aber nur gelingen, wenn alle Betroffenen über die Abläufe Klarheit haben, sonst kommt leicht Ablehnung auf,

die der guten Sache schadet (Beispiel im Großen wie es nicht sein darf: Bahnhof Stuttgart).

Für Klärung von Fachbegriffen -> http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusion_%28P%C3%A4dagogik%29

Bei Schulfragen ist es immer sinnvoll, das Bundesland anzugeben,weil wir in Deutschland halt 16 verschiedene Systemehaben.Ich kann dahernur Vermutungen anstellen und denke, dass es sich um den Schüler mit dem "Aufpasser" um einen Förderschüler handelt, der nach den neuesten Richtlinien an einer "Regelschule" integrativ mit unterrichtet wird, was sich "Inklusion"nennt. Sollte es so sein, dann ist der "Aufpasser"eine Förderlehrkraft oder eine andere Fachkraft.

verreisterNutzer  13.08.2012, 15:02

Wir wohnen in Hessen. Das Kind wiederholt die 4. Klasse, geht also auch schon länger auf unsere Grundschule

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ein ebstimmte Stundenzahl würde ich sagen.

ABER: Wir hier können das nicht wissen. Klassenlehrer oder Schulleiter oder elternbeirat anrufen.