Inspektio Motorrad bei freier Werkstatt wahrend Gewaehrleistung?

2 Antworten

Kawasaki schreibt:

Die Garantie kann erlöschen, wenn:
I) Die regelmäßige Wartung nicht von einem autorisierten Kawasaki-Händler gemäß der angegebenen Wartungs- intervalle der entsprechenden Betriebsanleitung oder anderen Wartungsvorschriften ausgeführt wird (nach Zeit oder Laufleistung, je nachdem, was zuerst erreicht wird).
Auf Verlangen muss zum Zeitpunkt der Anzeige des Garantieanspruchs der Nachweis für diese Wartungen erbracht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers sicherzustellen, dass das Garantie- und Kundendienstheft vom Händler, der die Wartungen ausführt, aktualisiert wird.
Für den Fall, dass dieses Heft verloren geht, ist es außerdem ratsam, Kopien von allen Rechnungen für Wartungsarbeiten und Reparaturen aufzubewahren.

Nein hat keine Auswirkung auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Bei einer Garantie allerdings sollte die Inspektion zwingend nach Herstellervorgaben erfolgen.