Ins Abitur einklagen geht das?

9 Antworten

Das kommt jetzt auf die genauen Hamburger Regeln an ! Auf Grund des Bildungsföderalismus ist das leider in jedem Bundesland in den Details etwas anders geregelt.

Grob kann man sagen, Du brauchst in den drei Hauptfächern mindestens einen Schnitt von 3,0 und ebenso bei den übrigen Fächern.

Ist das schon nicht der Fall, brauchst Du dir über eine Klage erst gar keine Gedanken zu machen. Da würde sich wohl nur der Anwalt über sein Honorar freuen.

Naja, es gibt tatsächlich Schüler, die auf diesem Wege Erfolg haben... ABER: Das ist meines Wissens nach nur der Fall, wenn deine Nicht-Annahme aufgrund eines Fehlers zustande kommt.

Jeztzt wäre es natürlich interessant zu wissen, ob das bei der "Zusage" für den Schulplatz als Voraussetzung genannt war, dass du keine 4 haben darfst o.Ä.

Wenn da alles nach den "Regeln" passiert ist, wirst du es wohl akzeptieren müssen.

LiselotteHerz  21.06.2016, 12:50

Man kann nicht mit einer 4 in einem Hauptfach auf ein Oberstufengymnsium, einfach abhaken. Das ist in allen Bundesländern so geregelt. Und bei einem Durchschnitt von 3,0 ist der Fragesteller anscheinend auch in den Nebenfächern nicht ausgleichend.

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ShinyShadow  21.06.2016, 12:54
@LiselotteHerz

Doch, wenn man sie mit einer 2 in nem anderen Hauptfach ausgleichen kann und nicht zu viele schlechte Noten in Nebenfächern hat...

Ich nimm an, er kann seine Noten eben nicht ausgleichen...

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Für das Abitur braucht man eine bestimmten Notendurchschnitt, um zugelassen zu werden - diese Zulassung kann man logischerweise nicht einklagen.

Mit welche Begründung sollte das denn auch möglich sein?

Ich wohne in Hessen und ich weiß ganz genau, dass man in den Hauptfächern mindestens eine 3 haben muss.

So ganz verstehe ich das sowieso nicht, Du hast einen Platz an diesem Gymnasium und was soll da jetzt scheitern? Nehmen sie dich nun oder nicht?

LiselotteHerz  21.06.2016, 12:51

Jetzt weiß ich, was passiert ist. Du hast Dich mit dem "besseren"
Halbjahreszeugnis beworben und sie haben Dir mitgeteilt, dass Du einen Platz hast. Jetzt bist Du aber schlechter geworden, Du erfüllst somit die Mindestanforderungen nicht mehr.

Das kann man nicht einklagen, du könntest Dich höchstens selbst anklagen, dass Du im letzten halben Jahr nachgelassen hast. Geh zum Berufsberatung, informiere Dich, welche Wege Dir sonst noch offen stehen. Man muss nicht unbedingt Abitur haben, um im Leben weiter zu kommen.

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Wenn Du die festgelegten Zulassungsvoraussetzungen für das Abi nicht hast, dann kannst Du halt auch kein Abi machen. Fertig!