Inkassogebühren berechtigt?
Hallo Zusammen,
ich habe bei Zalando eine Bestellung aufgegeben, welche ich zum Teil wieder zurück geschickt habe.
Insgesamt habe ich 2 Kleidungsstücke behalten und 3 zurück gesendet. Ich bekam allerdings für alle 5 Kleidungsstücke eine Rechnung mit einem zu hohen Rechnungsbetrag. Daraufhin wartete ich (dummerweise) mit der Zahlung, auf den Eingang der Retoure und eine Minderung des Rechnungsbetrags.
Jetzt wurden mir nach 3 Mahnungen inkl. Mahngebühren ein Inkassoschreiben zu gesendet, mit einem geforderten Betrag in Höhe von 74,90 €, welcher sich auf den Betrag für alle 5 Artikel bezieht. Daraufhin habe ich bei der Kundenhotline von Zalando angerufen und um Klärung gebeten. Das "Verlorengehen der retounierten Artikel" wurde mir bestätigt. Und ich habe daraufhin die fälligen 64,90 € überwiesen.
Zalando besteht jetzt allerdings noch zustätzlich auf die Mahn- und Inkassogebühren.
Ist das begründet und rechtens? Mir ist bewusst, dass ich die 64,90 € innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen hätte müssen. Allerdings wollte ich erst auf Minderung bzw. Klärung warten.
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!
Mfg
Ps: anscheinend ist der Anspruch des Inkassounternehmens vor Gericht nicht durchsetzbar wodurch auf Einklage i.d.R. verzichtet wird. Man sollte lediglich die Hauptschuld + Mahnkosten an den ursprünglichen Gläubiger zahlen (in dem Fall Zalando).
Weitere Schreiben des Inkassos sollte man ignorieren bzw. Widerspruch einlegen.
3 Antworten
Ja, ist schon berechtigt. Du hast ja eine Rechnung bekommen. Die darfst du selbst mindern. Gar nicht zahlen trotz berechtigter Forderung und sich drei mal mahnen lassen ist ein netter Service -- für den Spaß musst Du jetzt eben was zahlen.
Das heißt, ich könnte die Inkassoschreiben auch ignorieren, da höchstwahrscheinlich eh kein Gerichtsverfahren eingeleitet werden wird?
Ich habe von Zalando eine Bestätigung der Zahlung über 64,90 € erhalten:
"wir haben deine Zahlung für deine Bestellung vom 13.08.2020 erhalten. Deine Rechnung für diese Bestellung ist damit beglichen – vielen Dank!"
Da steht jetzt nichts mehr über offene Beträge oder Mahnkosten. Hat sich das damit erledigt oder muss man die Inkassokosten vom externen Inkassounternehmen separat betrachten? Mein erster Impuls wäre jetzt, alle weiteren, falls welche kommen, Schreiben und Forderungen des Inkassos zu ignorieren.
Poste falls das Inkassobüro schreiben sollte. Ausserdem ist Zalando Forderungsinhaber (!) und nicht das Inkasso. Liegt ja kein Factoring vor.
Du hast das Paket doch sicher an Zalando zurückgeschickt? Dann hast doch auch einen Beleg für das Paket bekommen. Was stand denn in der Sendungsverfolgung?
Selbst wenn Du nicht alles bezahlt hast, hättest doch wenigstens das bezahlen können, was Du behalten hast. Vor allem wartet man doch nicht auf 3 Mahnungen und hat immer noch nichts gemacht.
Zalando hat die Rücksendung der 3 Artikel bereits als erfolgt akzeptiert, da die Sendung von DHL als "verloren" gemeldet wurde.
Ich hatte dummerweise darauf warten wollen, bis die Retoure verbucht und die Rechnung gekürzt wurde.
Ist die Inkassoforderung denn gerichtlich durchsetzbar? Diese wurde unter nicht korrekten Tatsachen gestellt.
Das wird sicher richtig sein. Du hättest ja trotzdem längst die Sachen bezahlen können, die Du behalten hast. Vor allem sollte man immer nach der 1. Mahnung schon reagieren.
Da gebe ich Ihnen Recht. Haben Sie denn einen juristischen Hintergrund oder ist das lediglich Ihre persönliche Interpretation des Sachverhalts?
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich. Eine Klage in diesem Fall wenig wahrscheinlich
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html
Siehe auch meine kommentare !
Theoretisch wären im Verzugsfall 18 € an Inkassogebühren zu zahlen da nur mit 0,3 rvg abgerechnet werden "darf " da es sich nur um ein einfaches schreiben ohne schwierige rechtliche Ausführungenen handelt ( 15 € ink plus 3 € Auslagenpauschale) https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulaessig-unzulaessig-korrekt-oder-zu-hoch/
Du könntest 18 € zweckgebunden ( nur inkassokosten) an die Inkassobude überweisen um auf Nummer sicher zu gehen.
Hallo,
Fazit: alle weiteren Inkassoschreiben ignoriert. Das letzte hatte den Inhalt: Mahnkosten 50 % reduziert: ebenfalls ignoriert. Es kam nie wieder etwas nach und erst Recht KEIN Gerichtsverfahren! Also auf KEINEN FALL bezahlen!
viele Gerichte streichen Inkassokosten. In den Urteilsdatenbanken existiert deshalb kein einziges AZ das Zalando jemals versucht hat vorgerichtliche Inkassogebühren einzuklagen.