Inkassoforderung aus Vertrag der Eltern?

4 Antworten

Es ist doch richtig, dass mich keine Schuld trifft und sich das IB eigentlich weiterhin an meine Mutter wenden müsste oder?

NIcht unbedingt.

Man kann es so werten, daß die Mutter die Vertragspartnerin für das Abo war. Es kann aber auch sein, daß sie das Abo nur in gesetzlicher Vertretung für Dich abgeschlossen hat. In dem Fall wärst Du Schuldner/in.

Es kommt m.M.n. darauf an, was genau, bzw. welcher Name genau in den Vertragsunterlagen steht.

Du solltest Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Mal davon abgesehen das die Forderung bereits verjährt ist, muss immer noch derjenige die Musik bezahlen der sie bestellt hat.

nun droht man mir mit einem Mahnverfahren.

Forderungen aus den Jahren 2016 ( Ende 2019 ) / 2017 ( Ende 2020 ) / 2018 ( Ende 2021 ) sind jeweils verjährt.

Solltest Du also wider Erwarten einen Mahnbescheid zugestellt bekommen - zum Einen bist Du nicht Schuldner, das der Vertragspartner - uabhängig von der zwischenzeitlich eingetretenen volljährig Deine Mutter ist und bleibt. Zum anderen ist Verjährung eingetreten.

Allerdings musst Du dann auch innerhalb der vorgegebenen 14-tägigen Frist Widerspruch erheben.

Die Forderung ist nach 3 Jahren verjährt, das heisst du musst nichts mehr bezahlen bzw. deine Mutter

Du musst lediglich dem Inlassounternehmen schreiben, das die Forderung verjährt ist.

Machst du das,nicht dann kann die Forderung nich gemahnt werden und gerichtlich geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TomEF98  23.02.2022, 21:56

Für mich klang es eher wie ein Abo, dass nur 2016 abgeschlossen wurde, und dass dann zu einem späteren Zeitpunkt irgendwann nicht mehr weiter bezahlt aber auch nicht gekündigt wurde

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