In welchen Zustand muss ein Garten sein, um ihn wieder abgeben zu können?

9 Antworten

wenn di Satzung es so verlangt, dann muss sie es tun. aber ich denke dass man doch mit den Leuten reden kann. es geht ja um eine Wertsteigerung der Parzelle durch Hecke und Laube. Sie sollte versuchen, einen Nachpächter zu finden der das so übernimmt wie es aktuell ist und den Laubenpipern sollte man mal klarmachen, dass die Erde sich in den letzten 40 Jahren weiter gedreht hat. Euch viel Erfolg und alles Gute

das darf doch wohl nicht im Sinne des Erfinders sein..... der Garten ist doch durch Hütte und Bäume aufgewertet. Der Nachfolger soll doch froh sein, einen solchen Garten zu bekommen. Ich versteh die Aufregung nicht. Die alte Dame muss sich doch nicht noch mit solchen Sachen beschäftigen. Wer ist denn dieser Gemeinschaft angeschlossen ? Was sind das für Leute? Wieso dürfen andere das und sie muss damit noch belästigt werden ? Wenn ihr mich fragt, eine Unverschämtheit..... Alles Gute für die Dame

Danke für die vielen schnellen Antworten. Die Gartengemeinschaft möchte dort den Weg breiter machen und die Fläche als Rasen nutzten. Das Gespräch mit den Vorstand der Gemeinschaft ist schon gesucht wurden. Ich habe gehofft das es eventuell noch Recht gibt die ihr weiter helfen könnten.

quinti  09.11.2013, 23:22

Dann sollte der Verein dies so ohne Auflage machen , So oder so muss alles paniert werden ! wieso so ein Zwergen-aufstand der Vorstandes !

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Wenn es so im Vertrag steht muss sie es so machen es sein denn der Nachpächter übernimmt es in diesem Zustand und die Gemeinschaft stimmt zu.

man muß sich nach den unterschrieben Pachtvertrag richten, oder man sollte sich zusammensetzen, mit dem vorstand der >Gartengemeinschaft< und den neuen Pächter, falls einer vorhanden ist,

denn dieser neue Pachtvertrag 2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, (keine Baugenehmigung, Fundament usw) ohne Rücksicht auf die Pächterin (89j)