In welchen Staaten ist der BF17 Führerschein gültig?

10 Antworten

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1. Das begleitete Fahren mit 17, kurz BF17 genannt, ist eine rein deutsche Angelegenheit. Deutschland ermöglichst es 17-jährigen schon, mit dem PKW zu fahren, wenn ein Begleiter dabei ist, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. BF17 ist in Deutschland eine vollständige Fahrerlaubnis mit der Auflage des Begleiters, BF17 gilt aber grundsätzlich nur in Deutschland. Anerkannt wird in anderen Ländern erst der offizielle Kartenführerschein ab 18.

2. Es gibt aber Ausnahmen. Zwei Länder in Europa akzeptieren auch BF17. Dazu gehört ein Land im Norden (Grossbritannien oder Dänemark?), welches mir aber entfallen ist. Dazu gehört aufgrund eines bilateralen Abkommens auch Österreich.

3. Das Abkommen mit Österreich besagt, dass deren L17-Fahrer bei uns in Deutschland fahren dürfen, dass unsere BF17-Fahrer mit Begleiter auch in Österreich fahren dürfen. Eine Besonderheit: Ab 18 darf mit der BF17-Bescheinigung in Deutschland schon allein gefahren werden, man hat drei Monate Zeit, sie in den Kartenführerschein zu tauschen. Fährt man nach dem 18. Geburtstag mit der BF17-Bescheinigung nach Österreich, so ist auch das noch 3 Monate möglich, jedoch muss dort auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin ein Begleiter dabei sein. Das kam so aus dem österreichischen Verkehrsministerium.

Damit darf er in Deutschland und eventuell in Österreich fahren.

Annonymer 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:37

nicht mal Österreich?

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Fabi245  16.03.2015, 22:41
@Annonymer

Hab die Antwort ja noch editiert. Ich war mir eigentlich sicher dass nur in DE gefahren werden darf aber im Netz stand noch was von Österreich.

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Inkennd  16.03.2015, 22:39

Nein

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Annonymer 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:40

Ok, danke

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Annonymer 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:43

Ja da war ich mir nun auch nicht sicher, er soll mal nochmal seinen fahrschullehrer fragen

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Das, was er nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt bekommt, ist die Prüfbescheinigung für Begleitetes Fahren mit 17. Das ist keine Plastikkarte, sondern einfach nur ein Fetzen rosa Papier, auf dem die Daten und die eingetragenen Begleitpersonen stehen. Und wie der Name schon sagt, ist das nur eine Prüfbescheinigung und KEIN EU-Führerschein. 

Somit ist diese Prüfbescheinigung auch nur innerhalb der BRD gültig. 

Annonymer 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:41

ok, danke

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Julius123452567  25.02.2017, 21:08

„ ... Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 9. Dezember 2009. Bezüglich
Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die beiden
Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich
vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene
Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland
anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der
deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren ...“

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2010-noch-nicht-online/april-2010-noch-nicht-online/id-2010-04-183-begleitetes-fahren-bf-17-fuer-deutsc.html

Bitte erst informieren bzw wenigstens googlen...

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Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung zur Dokumentation der Fahrerlaubnis. Diese Prüfungsbescheinigung gilt mit Ausnahme von Österreich nur im Inland.

Achtung: In Österreich gilt die 3 Monatsfrist zum Umtausch vom rosa Schein auf Karte nach Erreichen des 18. Lebensjahres nicht. Bereits zum 18. Geburtstag wird die Prüfungsbescheinigung in Österreich nicht mehr anerkannt.

Wir in Deutschland haben zugestimmt, das Österreicher, die im Besitz einer L17- Bescheinigung sind, auch im Inland bei uns fahren dürfen. Deshalb haben wir auch die Möglichkeit, mit BF17 in Österreich zu fahren.
"L" ist die Abkürzung für Lenkberechtigung.

TaViRi  17.03.2015, 09:00

FALSCH!!!!!

die "Rosakarte" bekommt man nur weil der Führerschein in Scheckkarten Format erst ausgestellt werden muss und die Zahlung ein gehen muss. d.h. sobald die Scheckkarte da ist (was auch vor dem 18. Geburtstag passiert) kann man sich FAST frei bewegen. D.H. z.b. mit 17 darf der Führerscheinbesitzer nicht in die Schweiz weil die sowas wie einen L17 nicht haben. Aber nach Großbritanien dürfte er weil es dort einfach genehmigt ist.

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Franticek  17.03.2015, 09:24
@TaViRi

Das ist nun aber komplett falsch. Den Kartenführerschein für Klasse B gibt es, wenn man keine Sondergenehmigung zum Alleinfahren mit 17 hat, nicht vor dem 18. Geburtstag. Bis dahin gibt es nur die BF17-Bescheinigung.

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TaViRi  17.03.2015, 09:52
@Franticek

komisch weil von dem jenigen von dem ich das hab der wohnt in Deutschland und hat den scheck vor seinem 18. bekommen.

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Crack  17.03.2015, 19:01
@TaViRi

@ TaViRi

Bevor Du hier laut Falsch schreist:

die "Rosakarte" bekommt man nur weil der Führerschein in Scheckkarten Format erst ausgestellt werden muss und die Zahlung ein gehen muss.

Und das soll dann mehr als ein Jahr dauern?

Nein, das ist nicht der Grund.

sobald die Scheckkarte da ist (was auch vor dem 18. Geburtstag passiert) 

Nein, das ist nicht vor dem 18.Geburtstag möglich

Aber nach Großbritanien dürfte er weil es dort einfach genehmigt ist.

Nur, wie kommt er dahin? ☺☺☺

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siggibayr  18.03.2015, 09:24
@Crack

Ich glaube, da hat TaViRi etwas falsch verstanden. In Großbritannien kann man seine Führerscheinprüfung mit 17 Jahren ablegen. Hierzu muß man aber in Großbritannien seinen Wohnsitz haben. Das hat aber mit BF17 nichts zu tun. Außerdem kann man mit 17 in Großbritannien nur eine "Provisional Driving LIcence" erwerben, die allerdings nur in Großbritannien Gültigkeit hat.

siehe hierzu die Ausarbeitung in

"http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=82245E

Es wird eine Full Driving Licence benötigt.

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