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In welchen Alter darf man einer Petition beitreten?

gefragt von annchen93annchen93 am 20.10.2007 um 22:55 Uhr

Ich habe in durchstöbern von Chip & Chap Fanseiten eine sogenannte Petition gefunden. Muss man eigendlich 18 sein,um eine Pedititon beizutreten?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Oktober 2007 09:03
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Die Frage ist halt falsch gestellt, natürlich kann man einer Petition nicht "beitreten", man kann sie mitzeichnen oder eine eigene einreichen.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 22. Oktober 2007 19:40

hey lich, wenn du meine antworten noch einmal kritisierst, werde ich zum elch. der mist, den du hier loslässt, der ist die bits und bytes nicht wert.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 22. Oktober 2007 19:47

Lieber ratpacker, bitte achte doch in Zukunft etwas auf Deinen Ton. Ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander ist uns bei gutefrage.net sehr wichtig. Vielen Dank für Dein Verständnis. Und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von rinya am 21. Oktober 2007 00:02
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man muss keinesfalls 18 jahre alt sein, um eine petition zu unterstützen, ihr beizupflichten, was auch immer. hier handelt es sich wie szintilator schreibt, um eine eingabe in schriftlicher form an irgendwelche behörden etc. anonyme petitionen werden nach meinem stand der dinge nicht angenommen. gruss rinya


Qetan
beantwortet von Qetan am 20. Oktober 2007 22:56
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Ja.


icetouch
beantwortet von icetouch am 20. Oktober 2007 23:03
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ja genau,wie bei den meisten sachen immer alles erst ab 18 jahren!


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 20. Oktober 2007 23:12
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Unter Pedititon kann ich mir nichts vorstellen. Einer Petition kann man doch gar nicht beitreten, wie will man denn einer Eingabe oder einer Bittschrift beitreten¿ Das ist mir völlig fremd, aber das soll keine Frage in der Antwort sein!!





anonym
beantwortet von Bruno am 21. Oktober 2007 00:07
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Eine Petition ist eine Eingabe an eine Behoerde, eine Organisation, etc. und man unterschreibt den Text, der erklaert, was das Anliegen ist. Da auch Minderjaehrige ein Recht haben, ein Anliegen zu stellen, ist das Alter unwesentlich.




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