In welchem Verwandtschafftsverhältniss steht ein Ex-Mann zu seiner Ex-Frau

12 Antworten

Nur bei den gemeinsamen Kindern ist es relevant, wenn es um einen möglichen Lebenspartner gibt. Gesetzlich gesehen können nämlich bestimmte Verwandtschaftsgrade nicht untereinander heiraten.

Für das geschiedene Ehepaar ist das nicht relevant.

Nur kirchlich gesehen kann es relevant sein, wenn nämlich das Ehepaar auch kirchlich verheiratet war. Waren sie katholische verheiratet, besteht nach kirchlichem Verständnis die Ehe weiter.

Sie waren auch während der Ehe nicht miteinander verwandt, sondern "nur" verheiratet.

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist (§ 1590 BGB).

http://www.code-knacker.de/verwandtschaft.htm

verschwägert und offiziell verwandt ist man dann nicht mehr... zumindest nciht wenn man nach dem deutschen Gesetz geht...kirchlich gesehen, sind auch geschiedene noch verwandt, bzw. kann man sich im streng katholischen gar nciht erst wirklich scheiden lassen... auch in anderen ländern bin ich mir da nciht sicher...

Man stand nie im Verwandschaftsverhältnis, aber ok verschwägert war man und ist es z.T. auch noch. Man ist zwar in vielen Dingen dann wie unverheiratet, aber in einigen bereichen gilt es noch. Z.B. hat man vor Gericht auch als geschiedener Ehepartner immernoch ein Zeugnisverweigerungsrecht

Um nach der Scheidung verschwägert zu sein, muß der entsprechende Exmann entweder die eigene Schwester heiraten, oder Du den entsprechenden Bruder des Exmannes. Allternativ könnte die Exfrau den Bruder oder der Exmann die Schwester heiraten. Eine weitere Möglichkeit wäre überkreuz die Eltern zu heiraten. Aber so einfach mit scheiden lassen kriegt mann kein verwandschaftliches Verhältnis hin.