Bin ich mit dem ehepartner meines Stiefkindes verwandt oder verschwägert? Wenn ja, zu welchem Grad?
3 Antworten
Wenn ja, zu welchem Grad?
Im Moment zu einem sehr niedigen Grad ... hier z.B. Minus 4 Grad.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass Stiefkinder und Stiefeltern juristisch betrachtet nicht miteinander verwandt sind, sondern verschwägert. Sie sind allein gesetzliche Erben ihres leiblichen Elternteils, nicht des Stiefelternteils
Solange dein Stiefkind verheiratet ist, bist du auch mit dem Ehepartner des Stiefkindes verschwägert, aber nicht verwandt. Du bist auch mit dem Stiefkind nicht verwandt. dh. es gibt keinerlei rechtliche Rechte oder Pflichten.
Danke PaulPeter44. Weißt du auch, welcher Grad das ist? Ich brauche die Auskunft, weil es darum geht, wer Nachbarschaftshilfe anmelden kann.
Stiefkind, da besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis
peterobm
05.03.2022, 19:13
@QuenyaTerraluna
auch da nicht. z.B.
die Frau meines Bruders - das wäre die Schwägerin, durch Anheirat.
Scheidung - das wars dann auch damit. kein verwandtschaftliches Verhältnis
Verwandtschaft besteht nicht, das dachte ich auch. Aber bei der Verschwägerung ist es irgendwie komplizierter