In Steam aktivierte Spiel verkaufen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, es ist richtig dass Steam NOCH so verfährt, jedoch braucht es nur den ersten Kläger und Steam kann sich danach überlegen auch in Europa wieder in USD anzubieten oder seine Politik der Spielvernichtung zu ändern.

Kurz zusammengefasst: (kein Witz, alles wären ca. 200 Seiten - da ich dieses Thema beruflich verfolgen musste) Hersteller sabotieren die eigenen elektronischen Produkte (Download), wie auch halbfertige CD´s/DVD´s die direkt einen Account benötigen. -Es sei nur eine Eintrittskarte und somit ein Nutzungsrecht.- Warum dieses Nutzungsrecht teilweise 400% (je nach Land) mehr kostet fragen wir uns alle. Der Verkauf wird klar nach dem ausgerichtet, was möglich ist, und nicht nach dem was es kosten sollte. (SIMS 3 bei Release = EUR 54,90 in Deutschland ; EUR 8,90 in Asien!)

Tatsächlich hat der BGH hier ein Urteil gesprochen, was alle Gamer schockte: Ja, es ist kein Werkstück im eigentlichen Sinn, sondern nur ein Download / immaterielles Gut. Bei Steam geht kein Weiterverkauf. Bei EA kostet die Online-Aktivierung erneut teures Geld (ca. USD 10,-) - SAUEREI, denn der alte Nutzer belastet weder weiterhin die Server, noch hat er EA irgendwelche kosten verursacht. ABZOCKE. Aber weiter mit Steam ....

Denn der Unterschied zum Datenträger mit Vollversion ist ein unteilbare Werkstück.Der Hersteller darf hier gesetzlich geregelt nicht in den weiteren Verlauf eingreifen, wie bei allen Gütern die wir kaufen. Hersteller und jede Firma, wie auch Person, kann natürlich frei entscheiden an wen Sie verkauft und an wen nicht. Jedoch kann Sie, wenn einmal verkauft, nachträglich nicht das Gut für den Weiterverkauf verbieten, sabotieren, einschränken o.ä. Also A kauft von B (Hersteller) ein Auto mit 2 Jahren Garantie. A verkauft es nun weiter an C. Danach hat C einen Garantiefall und der Hersteller verweigert die Garantie, weil C nicht der direkte Käufer war. VERBOTEN, da der weitere und FREIE Handel unerträglich beeinflusst wird. Na gut, nun sind wir also alle im digitalen Zeitalter gekniffen? Ich darf meine Musik-CD verkaufen, aber meinen Download (wenn er korrekt gelöscht wurde) nicht, weil ich das Lied nicht mehr mag? Ja, bis vor Kurzem, und endlich mal gerne gesehen dass die EU sich einmischt. Es kam ein klares und endlich faires Urteil für alle Verbraucher, Händler und Verkäufer!

Der EuGH hat hier ein Urteil gesprochen, was klarer nicht sein kann. EGAL ob eine Software ganz oder teilweise heruntergeladen wird können und dürfen die Besitzrechte nicht eingeschränkt werden! Der freie Handel wäre ausgehebelt! Das Werkstück ist eine Kopie, deren Nutzung man gekauft hat jedoch auch bei einem Download EXAKT wie bei einer vollständigen CD/DVD angesehen werden muss, sofern die Löschung vollständig erfolgt ist. Es gibt bereits klare Anzeichen dass diese Rechtsprechung bereits bei Importeuren ein Aufatmen bedeutet hat und der Handel mit Software ist endlich wieder fair möglich.

Nun muss also, trotz Urteil vom BGH, das Verfahren neu aufgerollt werden. Die Hersteller werden sich hüten und um Sperrungen von Seriennummern aus dem Ausland ist es plötzlich ganz still geworden. (die letzten 2-3 Jahre wurden 100.000 von Seriennummern von Spielen, LEGAL gekauft und importiert, von den Herstellern nachträglich sabotiert und gelöscht, meist sogar mit dem Hinweis an den Nutzer dass das Spiel illegal erworben sei und der Verkäufer sowohl den Kaufpreis erstatten müsse, wie auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hätte --- egal ob Activision mit CoD oder EA mit vielen Titeln!) Natürlich gab es keine strafrechtlichen Konsequenzen, denn es war eine Grauzone (ohne Rechtssprechung!). Jedoch galt weder dass eine, noch dass andere. Die Hersteller durften somit in der Vergangenheit solche Machenschaften durchführen. Jedoch gilt für eine Grauzone auch: Wenn es nachträglich mit RECHT gefüllt wird, gilt es RÜCKWIRKEND! Und da werden die Hersteller nun ganz schnell ruhig. AGB und Nutzungsrechte stehen NICHT und NIEMALS über dem Gesetz oder der gültigen Rechtssprechung.

Steam oder EA bewegen sich somit nicht mehr in einer Grauzone, wenn Spiele nicht KOSTENLOS freigegeben werden, sondern klar in einer illegalen Handlung welche mit der Rechtssprechung der EU in Konflikt steht. Nun fehlt nur noch ein konkreter Fall, dass jemand sein altes Spiel aus Steam abgeben möchte. Steam, als Distribution, sitzt in den USA --- da kann es schwerer werden, jedoch wird klar auf dem EU-Markt beworben und angeboten. Sogar mit Unterschieden zwischen UK, EU ZONE 1 und ZONE 2 ... etc. EA ist da noch schneller gekniffen, denn hier gibt es eine Vertretung in jedem Land.

Zitat aus dem Urteil: Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden [...]

Suche in Google: EuGH gebrauchte Software So findet Ihr eine Menge Lesestoff zum Thema. Für mich klar: Ein Account kann unverkäuflich sein, nicht die digitalen Inhalte (Spiele, Lieder etc.) und so muss es auch sein

Es wird aber vielleicht wohl doch bald möglich sein, auf Steam gekaufte oder aktivierte Spiele weiterzuverkaufen, da die Verbraucherschutzzentrale aufgrund dessen gegen Valve geklagt hatte.

Das Spiel ist mit deinem Steam-Account fest verknüpft, du kannst es nicht weiterverkaufen!

Es wird einmalig bei einem solchen Account aktiviert und funktioniert dann auch nur mit diesem Account... wenn du deinen Account mitweggbist, würde es theoretisch gehen, aber das gestattet Steam nicht...

Das ist das Problem mit dem Kopierschutz heutzutage: Der Weiterverkauf wird unterbunden durch das Knüpfen an Accounts...

Du kannst das Spiel nicht lösen und nicht weiterverkaufen!

FrozenWings 
Fragesteller
 05.08.2012, 16:28

Das ist ziemlich schade ... nja danke für die Antworten ;3

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tagalog  05.08.2012, 16:41
@FrozenWings

Ja, das nervt viele... aber die armen, armen Publisher kriegen halt nichts von dem Second-Hand-Kuchen ab...

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Tilex  05.08.2012, 16:47
@tagalog

So ist es. Und wieder ein Grund, warum das Prinzip der "dezentralen Sicherheitskopie" umsich greift =)

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DonKater  28.08.2012, 01:41

Veraltet. Die Antwort stimmte natürlich zum Zeitpunkt, jedoch hat sich nach dem BGH nun auch der EuGH eingeschaltet. Habe soeben eine kurze Antwort hinterlassen, auch wenn diese riesig lang erscheint. Der Streit dauert jedoch schon über 10 Jahre. Auch Größen in der Spielegemeinschaft, wie Gamestarm haben sich schon oft auf die Seite der Gamer geschlagen. Jedoch ohne Erfolg. Die Rechtssprechung vom EuGH räumt nun allgemein mit digitalen Rechten und dem erlaubten Weiterverkauf auf. Egal ob Spiel, Software, MP3, egal ob Download, Nutzungsrecht in einem Account o.ä. - der Weiterverkauf MUSS in Europa legitimiert und ohne Auflagen (Zusatzkosten) erlaubt werden.

Anders kann es jedoch bei sog. Items (Gegenständen) in Spielen ausfallen. Jedoch um diese geht es generell nicht!

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die games sind an steam account gebunden,ich habe aber mal gelesen das man auch den steam umgehen kann aba frag mich jetz nich wie^^

Du musst den ganzen Steamaccount dann verkaufen. Anders geht es leider nicht.