In einem Bericht Name und Alter nennen?

4 Antworten

Hei tamashiinekun, generell gilt: Namen sind Nachrichte;, dazu gehören dann auch Alter, ggf. der Beruf und so. Aber dem steht der Datenschutz entgegen, so dass also die Namensnennung und Personalienbeschreibung sehr zurückhaltend gehandhabt werden sollte. Bei einem "normalen" Autounfall reicht´s vom 23jährigen Fahrer zu reden. Und: Hüte dich vor Vor-Verurteilungen. Erst der Richter hat ggf. das Recht, zu sagen, wer schuldig war. Und so. Grüße!

im Polizeibericht in den Zeitungen steht z.B. "der 42 jährige Autofahrer" oder " der Unfallverursacher (42) ..... Soll heißen, Alter ja, Name eher nicht

Ich würde den Namen abkürzen also z.B. Statt "Walter Schmitt" nur Walter S. und das Alter wenn dann in Klammern.