Impressum ohne Privatadresse?
Hallo,
Mein Freund wollte einem Onlineshop machen und da er sich so gar nicht mich Technik auskennt habe ich ihm angeboten die Website für ihn zu machen. Doch jetzt bin ich beim Impressum und da muss man ja seine Adresse angeben. Doch mein Freund möchte seine Adresse nicht angeben, und ich erst Recht nicht. Kann man da ein Postfach oderso angeben bzw. Eine Adresse die nicht die Privatadresse ist?
LG
7 Antworten
Lt Gesetz muß da seine volle Adresse, Telefon oder eMail stehen, Dazu natürlich die sogenannte Gewerbenummer. Postfach dazu geht auch, aber nicht als Ersatz. Das ist verboten.
Was macht er denn bei Gewerbeanmeldung? Auch falschen Namen angeben, damit er in keiner öffentlichen Statistik auf taucht?
Tut er das nicht, würde ich schon alleine deswegen niemals bei ihm bestellen, denn so handeln Onlinebetrüger, falsches oder fehlendes Impressum.
Es gibt viele Rechtsanwälte, die sich mit fehlerhaften Rechtsbelehrung oder keinem korrekten Impressum Onlinehändler eine goldene Nase verdienen. Strafen ab 500€ bis in den 6-stelligen Bereich sind normal.
Als ich noch in Deutschland lebte, war mein OnlineShopAuftritt immer 100% den Gesetzen entsprechend.
Legal oder illegal, das entscheidet jetzt dein Kumpel.
Wenn dein Freund nicht bedeutend älter ist als du, dürft ihr das sowieso nicht. Zudem braucht ihr ein Gewerbe.
Somit hat sich deine Frage eigentlich schon erledigt.
. Ansonsten könnt ihr euch vorab schon mal hier informieren:
Vergiss es.
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Und ich wette, dass "Dein Freund" minderjährig ist.
Wenn man einen Online-Shop anbietet, muss man aber darüber hinaus noch einige andere rechtliche Dinge beachten: Steuern, evtl. Gewerbeanmeldung. Man sollte sich also auf jeden Fall gründlich mit dem ganzen Kladderadatsch auseinandersetzen.
Online angegeben werden muss dann nebem dem Impressum u. a. die AGB, eine Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, ... , worin auf jeden Fall eine ladungsfähige Privatadresse angegeben werden muss.
Ok, Wirtschaftsrecht ist jetzt nicht ganz mein Fach.
Beim kurz reinlesen habe ich aber erfahren, dass kein Gewerbe besteht, wenn es nicht dauerhaft und mit gewinnerziehlungsabsicht angelegt ist.
Lies mal die Eingangsfrage:
Mein Freund wollte einem Onlineshop machen...
Ein Onlineshop ist dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht, und zwar ohne Wenn und Aber.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Und ich wette, dass die beiden komplett ahnungslos und minderjährig sind.
Nein, es muss eine ladungsfähige Adresse vorhanden sein. Das ist i. d. R. die private Adresse.
Muss es meine Adresse sein oder kann es die Adresse von einem Cousin sein (also er leitet mir dann die Briefe weiter)
Es muss genau die Adresse sein, wo der Seitenbetreiber offiziell gemeldet ist.
Oben habe ich Dir einen Link eingestellt, in dem alles über die Impressumspflicht zu lesen ist; den musst Du nur anklicken und die Informationen sinnerfassend lesen.
Sorry, aber ich versteh's einfach nicht.
Nicht nur evtl. sondern ganz sicher.