imbisswagen aufstellen

2 Antworten

Baurecht Die Aufstellung eines Imbisswagens (länger als sechs Wochen) ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung genehmigungsfrei, wenn ein umbauter Raum von 75 m3 nicht überschritten wird und die Aufstellung nicht im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgt. Ob die Aufstellung im Innen- oder Außenbereich erfolgt, ist im Zweifel mit dem Kreisbauamt im Landratsamt abzuklären oder bei der Gemeinde.

Schattenauge  31.08.2013, 19:15

Denke mal das gillt auch bei dir, also, mit dem bauamt klären.

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tubaugokhan 
Fragesteller
 31.08.2013, 19:19
@Schattenauge

was meinst du mit gemeinde also gewerbeschein habe ich ich will nur ein platz in der strasse also müsste ich zum bezirksamt der dafür zuständig ist oder ?

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Du musst dich aufjedenfall erstmal darum kümmern, das die Fläche die du anmietest, auch für Gewerbe genutzt werden darf. Dann musst du dich um die Genehmigung kümmern, dass du warme Speisen verkaufen darfst (Gewerbeamt) und dann musst du aufjedenfall noch zum Ordnungsamt, dass die dir die Standfläche genehmigen. du hast einen langen weg vor dir, am besten fragst du jemanden mit ner Imbissbude was du machen musst.