Im Wald zelten erlaubt?

4 Antworten

Siehe dazu bspw. für Baden-Württemberg §37 (4) 3. Landeswaldgesetz: "Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig... das Zelten [...] im Wald."

Stellt sich die Frage, was eine "besondere Befugnis" ist, weil das im Landeswaldgesetz nicht weiter beschrieben wird. Jedoch dürfte ein Unterschied zu behördlichen Genehmigungen bestehen, wovon bspw. in §37 (2) die Rede ist. Daher würde ich, ohne es zu 100 Prozent zu wissen, die Kompetenz, eine Befugnis zu erteilen, beim Eigentümer verorten.

Ich kann zumindest so viel sagen, dass wir öfters mal an Baggerseen campen, da wir familiäre Connections zu Kieswerksbesitzern haben, die uns das dementsprechend erlauben. Ohne diese Erlaubnis wäre das verboten und könnte neben Bußgeldern gegen Wald- und Naturschutzgesetze auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen und wäre überdies lebensgefährlich, weil es sich um aktive Kiesgruben mit dementsprechenden Sprengungen und Schwermaschinenverkehr handelt.

Im Zweifel einfach mal mit genau dieser Frage beim zuständigen Landratsamt, bzw. der Forstbehörde nachfragen.

Klar, mit seiner Einverständnis geht das.

Woher ich das weiß:Hobby – Outdoor-Fan