Im Tattoostudio in anderer Stadt einmal wöchentlich freiberuflich und gleichzeitig ein eigenes Tattoostudio betreiben. Sind zwei Gewerbeanmeldungen notwendig?

3 Antworten

Da ja beides voneinander unabhängige Gewerbe sind, musst du jedes extra anmelden

An dem Beruf des Tätowierer ist nichts freiberuflich. Das ist klassisches Gewerbe.

Wenn du hier ein eigenes Studio hast, musst du das beim hiesigen Gewerbeamt anmelden.

Wenn du noch in einem anderen Studio selbständig arbeitest, musst du für den Standort auch eine Gewerbeanzeige machen. Entweder als zweite Hauptniederlassung oder als unselbständige Zweigstelle.

Jeder Standort deines Unternehmens muss angemeldet sein. Deshalb hat ALDI über 4.000 Filialen angemeldet...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tätowierer ist kein Freiberuf, ergo kann man als Tätowierer auch nicht "freiberuflich" arbeiten. https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Solange kein eigenes Geschäft existiert, muß die Gewerbeausübung als mobiles Gewerbe angemeldet werden, das muß dann auf ein stationäres Gewerbe umgemeldet werden wenn der eigene Laden kommt.

Solange man nur in einem Studio arbeitet und nicht mal hier mal da stellt sich allerdings auch sehr schnell die Frage nach einer Scheinselbstständigkeit...

Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Eigenes Piercingstudio, Ausbilderin/Referentin für Piercer,