Im Tattoostudio in anderer Stadt einmal wöchentlich freiberuflich und gleichzeitig ein eigenes Tattoostudio betreiben. Sind zwei Gewerbeanmeldungen notwendig?
Hallo,
Ich habe die Möglichkeit, einmal wöchentlich (oder öfter) ab jetzt freiberuflich In einem Tattoostudio in einer anderen Stadt zu arbeiten.
Außerdem möchte ich in meiner Heimatstadt ein eigenes Studio im April eröffnen. Heute wurde ich mit meiner Gewerbeanmeldung wieder nach Hause geschickt, weil ich mich in der anderen Stadt anmelden soll. Dann, wenn ich mein eigenes Studio in zwei Monaten eröffne, soll ich mich wieder ummelden und in meiner Heimatstadt anmelden. Aber ich möchte ja in Zukunft beides gleichzeitig machen. Die Damen beim Bürgerservice meinten, dass das nicht geht oder ich dann zwei Gewerbeanmeldungen brauche. Stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen...
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Da ja beides voneinander unabhängige Gewerbe sind, musst du jedes extra anmelden
An dem Beruf des Tätowierer ist nichts freiberuflich. Das ist klassisches Gewerbe.
Wenn du hier ein eigenes Studio hast, musst du das beim hiesigen Gewerbeamt anmelden.
Wenn du noch in einem anderen Studio selbständig arbeitest, musst du für den Standort auch eine Gewerbeanzeige machen. Entweder als zweite Hauptniederlassung oder als unselbständige Zweigstelle.
Jeder Standort deines Unternehmens muss angemeldet sein. Deshalb hat ALDI über 4.000 Filialen angemeldet...
Tätowierer ist kein Freiberuf, ergo kann man als Tätowierer auch nicht "freiberuflich" arbeiten. https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Solange kein eigenes Geschäft existiert, muß die Gewerbeausübung als mobiles Gewerbe angemeldet werden, das muß dann auf ein stationäres Gewerbe umgemeldet werden wenn der eigene Laden kommt.
Solange man nur in einem Studio arbeitet und nicht mal hier mal da stellt sich allerdings auch sehr schnell die Frage nach einer Scheinselbstständigkeit...
Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)