Illegales Rennen auf der Autobahn?

23 Antworten

Das kommt auf die näheren Umstände drauf an:

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Da ist keine Einschränkung auf Stadt oder Landstraßen vorgesehen. Auch auf der Autobahn wäre die Sache nach Absatz 1 Satz 3 strafbar, wenn die Geschwindigkeit nicht angepasst, grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist. Haben sich beide Fahrer jedoch vorher entsprechend verabredet und das ergibt sich sozusagen nicht "zufällig", kann auch schon Absatz 1 Satz 1 zutreffen und dann braucht es keine weiteren Umstände mehr, um strafbar zu sein. Eine Verabredung kann auch schon dann vorliegen, wenn sie sich per Handzeichen von Auto zu Auto entsprechend verständigen.

Stellwerk  30.01.2022, 12:32

Sorry, ich bin aus Versehen auf "nicht hilfreich" gekommen. Lässt sich leider nicht rückgängig machen.

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Ontario  20.11.2022, 09:52

Das trifft ja alles zu, was du schreibst. Wenn welche mit PS starken Motoren auf einer freien Autobahnstrecke mal das Gaspedal durchdrücken, um festzustellen, welches Auto nun eine höhere Endgeschwindigkeit erreicht, halte ich das nicht für ein illegales Autorennen. Freilich darf da niemand gefährdet werden und wenn es keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, ist eine Höchstgeschwindigkeit auch nicht vorgeschrieben.

Wie oft kann man feststellen, wenn die Ampel auf grün schaltet und ein Fahrer dann voll aufs Gaspedal tritt um zu zeigen, dass sein Fahrzeug mehr PS unter der Haube hat, als deines.Manche fühlen sich dann dazu aufgefordert, dem entgegenzuhalten, was freilich ein großes Gefahrenpotential in sich trägt.

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Hamburger02  20.11.2022, 10:26
@Ontario
Wenn welche mit PS starken Motoren auf einer freien Autobahnstrecke mal das Gaspedal durchdrücken, um festzustellen, welches Auto nun eine höhere Endgeschwindigkeit erreicht, halte ich das nicht für ein illegales Autorennen.

Wenn das ohne spezielle Verabredung und ohne Gefährdung des Verkehrs geschieht. ist das kaum als illegales Rennen zu beurteilen. So gesehen habe ich mit tatsächlich schon mal ein unverabredetes "Rennen" mit einer Zivilstreife auf der Autobahn geliefert. Ich habe Vollgas gegeben, um die abzuhängen und die haben Vollgas gegeben, um dran zu bleiben. Dass das eine Zivilstreife war, habe ich auch erst mitgekriegt, als die rote Kelle kam. Obwohl ich zwischendurch sogar mal einen Mittelspurschleicher rechts überholte, beließen sie es bei einer Ermahnung.

Wie oft kann man feststellen, wenn die Ampel auf grün schaltet und ein Fahrer dann voll aufs Gaspedal tritt um zu zeigen, dass sein Fahrzeug mehr PS unter der Haube hat, als deines.Manche fühlen sich dann dazu aufgefordert, dem entgegenzuhalten,

Das ist allerdings der typische Fall, wo man ganz schnell in den Bereich des illegalen Rennens kommt.

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Natürlich nicht.. Rennen ist Rennen.. egal ob mit einem Roller oder mit einem Bugatti.

Funfact: in Deutschland kannst du sogar für "Rennen gegen dich selber" angezeigt werden aka wenn du an der Ampel zu schnell beschleunigst ;)

Hey,

du beantwortest dir es ja schon selbst. Es ist ein illegales Straßenrennen gem. §315d StGB. Außerdem kommt mit Sicherheit ein Strassenverkehrsgefährdung gem. §315c StGB hinzu.

lg

Bei einem Tempolimit käme man gar nicht auf solche absurden Gedanken.

verreisterNutzer  30.01.2022, 12:53

Ein Tempolimit interessiert diese Dumpfbacken rein überhaupt nicht. Da kannst du noch so viel für ein unnötiges Tempolimit hier Stimmung machen wie du willst.

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Nein, Rennen auf öffentlichen Straßen sind generell verboten.