Illegale whatsapp Gruppe?

3 Antworten

Warum holst du dir nicht eine Auskunft bei einem Anwalt ein, ws du tun kannst, die kostet nicht die Welt.

Oder dein Vater und du macht das gemeinsam, wenn er auch einen Brief bekommen hat.

Solltest du den brauchen, dann kannst du dir immer noch überlegen, ob der dich evtl. vertreten muss.

Zuerst: Du musst nicht dort erscheinen. Du musst nicht einmal anrufen, du kannst einfach nicht kommen. Einer Vorladung musst du nur Folge leisten, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt. Verstehe diese Vorladung also nur als eine höfliche Einladung zu einem Gespräch, solange sie von der Polizei kommt.

Wenn du nichts getan hast (d.h. nichts auf deinem Handy gespeichert, oder verbreitet) würde ich dort an deiner Stelle hingehen und das klarstellen. Dann hättest du relativ gute Chancen, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wird, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Solange es sich bei diesen Bildern und Videos nicht um Pornografie, sondern "nur" um Gore/ Snuff gehalten hat, hast du dich auch nicht strafbar gemacht. Videos, die Straftaten wie Morde abbilden, können nur strafrechtlich belangt werden, wenn du diese verbreitest oder herstellst. (§201a Abs. 1 Satz 2 StGB)

Mach dir keine Sorgen; in dubio pro reo


Rtzhl34 
Fragesteller
 29.04.2021, 19:28

Ich habe nachgeschaut auf Google was sie im Brief meinten wegen Kennzeichen verfassungswidriger Organisation. Es geht um Bilder oder Videos (an sich nasistische Handlungen verschickt zu haben) §86a

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ruhrgur  29.04.2021, 20:22
@Rtzhl34

Okay, das hast du so in der Frage nicht erwähnt gehhabt. Dennoch: Auch bei dem Verwenden von Kennzeichnungen verfassungsfeindlicher Organisationen , ist nur das herstellen, verbreiten, oder vorrätig halten strafbar. Das reine geschickt bekommen ist vollkommen legitim.

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Nein solange du nichts Illegales verbreitet hast, keine Strafe.

Übrigens du musst nur zu einer Vorladung, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist. Also vielleicht kannst du einfach zu Hause bleiben.


Rtzhl34 
Fragesteller
 27.04.2021, 23:17

Aber durch das Ansehen des Videos ist es ja streming und solche Videos ist es ja illegal diese zu gucken?

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HansHans355  28.04.2021, 00:01

Nein, ein Beschuldigter muss NIEMALS zur Polizei gehen.

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