ich wurde beim angeln mit 3 ruten erwischt weiß jemand wie teuer das wird?

2 Antworten

Wie alt bist du den? Denke wenn du erwachsen bist, und an einem öffentlichem Fluss erwischt wurdest und es das erste mal ist, dann können es bei 500euro Geldstrafe und so 20 Sozialstunden bleiben.
War es am Privaten Gewässer kann ordentlich was zamme kommen! Warte einfach mal ab! Welches Bundesland? Hier in Bayern Ist es am strengsten!

wie bereits erwähnt, ist das weitgehend unbekannt.:grins:

Da die gesetzliche Basis das StGB und somit ein Bundesgesetz ist, ist das sowohl für Berlin, wie auch NRW verbindlich.

In §293 StGB wird die Fischwilderei behandelt.

Der folgende § 294 befasst sich mit einem Sonderfall. Er sagt kurz gefasst aus, dass eine Strafverfolgung einer Fischwilderei in 2 Fällen nur nach Anzeige des Geschädigten erfolgt.
a.) bei einem Verwandten 
b.) wenn der Täter über eine Angelerlaubnis verfügte.

Das heißt aber im Umkehrschluss, es gibt eine Fischwilderei auch durch den Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines.

Das klassische Beispiel hierzu ist die zusätzliche Rute. Sind auf der Erlaubnis, 2 Ruten erlaubt und ich angele mit 3 Ruten, fische ich mit der dritten Rute unter Verletzung fremden Fischrechtes. Genau das ist aber die Definition einer Fischwilderei.

Ich führe die entsprechenden §§ auf und verlinke auf einen Aufsatz des ehemaligen Staatsanwaltes Drosse zu genau diesem Thema.
Dort findest du auch die entsprechenden Grundsatzurteile aufgeführt.

Strafgesetzbuch

§ 293 Fischwilderei 

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1.fischt oder

2.eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

§ 294 Strafantrag

In den Fällen des § 292 Abs. 1 und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd oder die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.

http://www.bekos-anglerforum.de/newboard/discus/messages/816/1810.html