Ich wohne in meiner Gaststätte, muss ich jetzt zwei mal GEZ bezahlen?

3 Antworten

Nachdem du nicht in der Gaststätte wohnst, sondern in einer kleinen Wohnung, die zur Gaststätte gehört, ist das die Wohnung, für die der volle Rundfunkbeitrag für die private Wohnung zu zahlen ist.

Und da sich die Betriebsstätte nicht in dieser Wohnung befindet, musst du für die Betriebsstätte (= Gaststätte) noch einmal mindestens einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen. Solltest du mehr als 8 Beschäftigte haben, musst du für die Betriebsstätte sogar einen vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Den Rundfunkbeitrag für die Gaststätte kannst du als Betriebsausgabe bei der Steuer absetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die GEZ gibts es lange nicht mehr.

Du wohnst im Gastraum? Das kann ich nicht glauben.

Inwiefern eine Gaststätte grundsätzlich den Beitragsservice zahlen müßte, müßtest du erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Roel48 
Fragesteller
 25.09.2020, 16:23

In mein Objekt ist eine Gaststätte mit kleine Wohnung, Ansonsten sind keine Wohnungen vorhanden.

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ronnyarmin  25.09.2020, 16:34
@Roel48

Demnach befindet sich die Wohnung in einem Gebäude, in dem sich auch eins Gaststätte befindet.

Wie groß die Wohnung ist, spielt keine Rolle. Für die Wohnung muß der Beitragsservice gezahlt werden. Da die Besucher der Gaststätte vermutlich nicht durch deine Wohung latschen müssen, um diese zu betreten, ist dafür auch der Beitragsservice zu zahlen:

Betriebsstätten in Räumlichkeiten, die durch einen separaten Eingang betreten werden können, wie beispielsweise ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen nicht zu einer Betriebsstätte in einer Wohnung. In diesem Fall ist die Betriebsstätte beitragspflichtig und separat anzumelden.

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/

Das hättest du aber auch selbst ergooglen können. Oder, noch besser: Beim Beitragservice nachfragen. Nur die können die eine verbindliche Auskunft geben.

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Roel48 
Fragesteller
 25.09.2020, 17:43
@ronnyarmin

Ich kommen nur in meine Wohnung wenn ich durch die Gaststätte gehe !

aber du hast recht, ich kann es ja selbst ergooglen..!!

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geheim007b  25.09.2020, 18:19
@Roel48

einer meiner ältesten GEZ Streitthemen... ich hatte damsl noch eine Wohnung mit Ladengeschäft kombiniert... Ladengeschäft/Büro Eingang war sogar noch unter einer anderen Adresse... gez wollte es auch seperat behandeln. Es kam nie zu einem Bescheid, es wurde nur gedroht. Dürfte jetzt so 15 Jahre her sein

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Deinem Kommentar zur Folge hast du eine Wohnung und eine Gaststätte. Für die Wohnung musst du auf jeden Fall Rundfunkgebühren zahlen. Für die Gaststätte vielleicht nur, wenn du dort Empfangsgeräte betreibst, aber da kenne ich die genauen Regelungen nicht.