Ich werde mit 18 Jahre alt rausgeschmissen, was soll ich tun?

3 Antworten

Hallo,

Du kannst zum Jugendamt gehen. Sie sind bis zum 21. Lebensjahr für Dich da. Außerdem empfehle ich Dir, zu einer Rechtsberatung zu gehen. Einen Beratungsschein erhältst zu beim Amtsgericht. Der Anwalt kann dann Deinen Vater mit den Unterhaltsverpflichtungen, Dir gegenüber, konfrontieren. Er ist bis zu Deinem 26. Lebensjahr dazu verpflichtet.


LEA1ooo  25.02.2023, 11:18

Das mit dem Beragungsschein ist ein guter Gedanke. Allerdings muss man nachweisen, dass man vorab schon andere Beratungsangebote (durch das Jugendamt z. B.) in Anspruch genommen hat. Daher würde ich empfehlen, erst dorthin zu gehen, da diese auch Forderungen einfordern und einklagen können und wenn die nicht helfen können, dann zum Gericht /Rechtsanwalt.

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Also dein Vater ist für Dich finanziell zuständig bis zum Abschluss deiner Ausbildung. D h. wenn Du ausziehen sollst, müsste er mit für Deine Miete tc aufkommen. Besprechen kannst Du das mit dem Jobcenter. Außerdem ist auch das Jugendamt nich mit zuständig, bis Du 21 bist. Die könntest Du also auch um Unterstützung bitten.

Ich wünsch Dir, dass Du eine Lösung findest!

Da du noch in der ersten Ausbildung bist, ist dein Vater verpflichtet, dich zu unterstützen.

Sprich, wenn er möchte, dass du ausziehst, wird er dir dies mitfinanzieren müssen. Da dies mit einem Lehrlingslohn nicht machbar ist.

Frage mal beim Jugendamt nach, wo du dich hinwenden sollst, damit du zu deinem Recht kommst. Das da wäre, dass dir die erste Ausbildung ermöglicht wird.

Viel Glück, denn du scheinst mir vernünftig zu sein. Um so weniger verstehe ich deinen Vater.