Ich habe meine Freundin nackt fotografiert und ich habe schluss gemacht mit ihr darf ich es behalten

13 Antworten

  • Selbstverständlich darfst Du die Aufnahmen behalten. Du hast als Fotograf sogar alle Recht, insbespondere das Urheberrecht, an diesen Aufnahmen.
  • Du darfst die Aufnahmen definitiv zeitlich unbeschränkt behalten und auch so oft Du willst anschauen oder Abzüge davon machen lassen.
  • Nicht erlaubt ist es natürlich, anderen die Bilder zur Verfügung zu stellen oder mit den Bildern Geld zu machen, wenn das Motiv nicht schriftlich zugestimmt hat. Hüte Dich vor jeglicher wirtschaftlicher Nutzung und vor Verbreitung im Freundeskreis. Bloß keine Nötigung, Erpressung oder Bloßstellung.
  • Selbstverständlich sollte auch nach Trennung noch soviel partnerschaftliche Loyalität andauern, dass man die Fotos sorgsam verwahrt und niemandem zeigt, den sie nichts angehen.
  • Ganz generell bin ich ein Gegner von Nacktaufnahmen und Intimaufnahmen -- das kann nur nach hinten losgehen, spätestens nach einer Trennung wird das fast immer problematisch. Partner sehen sich ohnehin nackt und müssen sich nicht auch noch nackt fotographieren.
  • Realistisch gesehen ist das Löschen von Digitalfotos doch ohnehin kaum möglich. Ob und wieviele Kopien und Backups existieren, weiß doch niemand. Und wer eine gute Backup-Strategie am Rechner verwendet, wird ohnehin noch irgendwo ein Backup haben.
ExcellionD  12.05.2013, 22:03

Diese in sich sehr schön Formulierte Aussage weist leider einen Fehler auf.

Sofern es keinen schriftlichen Vertrag giebt (den es bei Privatpersonen wohl kaum geben dürfte), hat die auf den Fotos nackt abgebildete Person jederzeit das Recht, den Besitz zu verbieten und kann dieses Recht notfalls auch vor Gericht durchbringen, worauf sich bei Missachtung auch eine Straftat ergeibt.

Kein Richter wird nach einer Trennung sagen "Tja, sie haben es ihm erlaubt, leben sie damit." Es ist mein Recht zu entscheiden, wer meinen Körper nackt sieht und es ist niemanden zuzumuten eine Wixvorlage für den/die Ex zu sein.

Das weis ich aus 1. Hand, weil ich genau wegen einer solchen Sache schon vor Gericht war.

Die Rechte am Bild liegen immer beim Fotografierten und niemals beim Fotografen, es sei denn, diese wurden ihm per Vertrag überschrieben. Selbst wenn ich jemanden erlaube, mich zu Fotografieren habe immer noch ich alle Rechte und er nur eine jederzeit wiederufbare Erlaubniss.

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Ich gehe mal davon aus, dass Deine Freundin damals zugestimmt hat, dass Du die Bilder machst. Wenn das so ist, dürftest Du die Bilder rein rechtlich betrachtet wohl behalten. Weitergeben oder veröffentlichen darfst Du sie aber nicht, allerdings dürftest Du das auch nicht mit Fotografien von ihr tun, auf denen sie angezogen ist.

Hat sie allerdings nicht zugestimmt und Du hast die Bilder heimlich gemacht, musst Du sie löschen. Heimlich angefertigte Fotos, insbesondere Nacktfotos, sind ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre, dass das nicht geht wurde ja schon das eine oder andere Mal erwähnt.

Ebenso wurde auch erwähnt, dass man solche Fotos beim Ende einer Beziehung löschen sollte, egal wie die formaljuristische Rechtslage sein sollte – dem kann ich mich nur anschließen.

Du darfst ohne ihre Erlaubnis auch angezogen keine Fotos von ihr machen oder haben, auch, wenn sie erst einverstanden war und es sich nachher anders überlegt hat, wenn sie das nicht möchte, bist du verpflichtet, es zu löschen, wenn sie das will

anonlikestrains  06.05.2013, 00:55

Falsch, man darf Fotos von Personen nur nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen. Untermauer deine Aussage doch einmal mit einer Rechtsgrundlage.

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CyborgBionic  06.05.2013, 01:01
@anonlikestrains

In der Regel ist bereits für die Herstellung einer Personenaufnahme die Einwilligung der fotografierten Person erforderlich, bei Akt- und Nacktaufnahmen ist die Einwilligung zwingend. Also gilt: Das Herstellen von Personenaufnahmen ohne Einwilligung stellt im Normalfall eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

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nordlyset  06.05.2013, 01:08
@CyborgBionic

Danke... eine Ausnahme ist es übrigens, wenn man z.B. einen belebten Platz fotografiert, den man ohne Leute nicht fotografieren kann

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oliberlin  06.05.2013, 06:06
@CyborgBionic

Wenn die Bilder seinerzeit nicht gerade heimlich angefertigt wurden, sollte wohl davon ausgegangen werden, dass die Dame zugestimmt hat, fotografiert zu werden. Dementsprechend wurdfen wohl keine Personenaufnahmen ohne eine Einwilligung dazu hergestellt.

Dass die Dame im Nachhinein anderer Meinung sein dürfte steht wohl auf einem anderen Blatt Papier, dass man derartige Aufnahmen bei Beziehungsende lieber vernichtet auch – rechtlich bindend ist aber beides m.E. nicht. Lediglich weitergeben oder veröffentlichen darf er die Bilder auf keinen Fall.

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nordlyset  06.05.2013, 15:12
@oliberlin

Naja, theoretisch (!) könnte sie jedoch (bei Fotos mit Kleidung) hinterher sagen, nö, ich habe nicht zugestimmt. Dann könnte er nicht beweisen, dass sie zugestimmt hat... wobei es mir auch schwer fällt, zu glauben, dass jm, der nett in die Kamera lächelt, nicht zugestimmt hat... trotzdem müsste er die Fotos auf Verlangen löschen

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oliberlin  07.05.2013, 03:35
@nordlyset

Das dürfte bei Fotos ohne Kleidung noch schwerer werden, zu behaupten, dass man das gar nicht wollte – während man sich auf den Aufnahmen lasziv vor der Kamera räkelt oder dergleichen ;-)

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Unterstellt, das Foto entstand mit Zustimmung deiner Freundin gilt rechtlich gesehen: Ja. Nur weitergeben oder veröffentlichen darfst du es nicht.

G imager761

Du darfst die Fotos nirgendwo ohne ihre Erlaubnis einstellen

nordlyset  06.05.2013, 00:49

Er hätte sie ohne ihre Erlaubnis nicht mal angezogen fotografieren dürfen...

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