Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aber auf dem Kärtchen steht , dass sie am 19. August abgelaufen ist - stimmt das?

3 Antworten

Dann hast Du sicherlich eine Einbürgerungszusicherung erhalten, zeige die vor 

Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet! 

Also zuständig ist dafür die Ausländerbehörde Deiner Gemeinde.

Aber wie kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ablaufen? Richtig. Gar nicht.

Außerdem heißt die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung schon lange "Niederlassungserlaubnis".

Diese "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" wäre mal interessant zu sehen...

dzenanamu 
Fragesteller
 02.09.2015, 12:21

Es ist auch eine niederlassungserlaubnis , und es steht drauf dass sie unbefristet ist .. Ich bin auch in Deutschland geboren ..

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dzenanamu 
Fragesteller
 02.09.2015, 12:23

Ich würde sie dir auch zeigen, aber ich denke es ist nicht ungefährlich sowas ins Internet zu posten

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Je nach Kommune kann der Bürgerservice oder das Ausländeramt zuständig sein. Ich würde die Zentrale der Stadt anrufen.