Ich habe ein Kumpel auf dem Parkplatz fahren lassen was nun?

9 Antworten

Also ein Anwalt macht im Gesetzesjungel oft Sinn - bedenke aber die Kosten ohne eine Rechtsschutzversicherung!

Aus der Nummer kommst du trotzdem nicht mehr raus. Wenn du Glück hast, hat es für keinen von euch Konsequenzen für den Führerschein (Sperre o.ä.), aber um eine Strafe kommt ihr nicht herum. Welcher Art diese sein wird, kann niemand voraussagen, aber wenn ihr nicht vorbestraft seid, könnt ihr mit einer milden Strafe rechnen (oder darauf hoffen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da hat mein Vorschreiber recht, da kommt ihr nicht raus. Evtl kann Euch ein Anwalt hefen damit die Strafe nicht so hoch wird, aber es wird irgend eine Bestrafung auf euch zu kommen.

Dein Anwalt wird Dir da auch nicht groß helfen können.
Die Tatsache ist ganz klar, Du hast jemandem ohne Führerschein Dein Fahrzeug überlassen. Und es war scheinbar offensichtlich, dass Ihr Fahren geübt habt.
Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus.

Jetzt kommt die Lektion, dass man die Konsequenzen seines Handelns tragen muss.

Ihr habt euch beide nach § 21 StVG strafbar gemacht.

Vermutlich wird bei beiden Jugendstrafrecht angewandt, sodass es bei einigen Sozialstunden bleiben dürfte.

Ja, ein Anwalt macht Sinn. Es muss sowieso erstmal die Staatsanwaltschaft "Ermitteln" und die schwere der Straftat festlegen. Aber ich denke, dass ein Richter mit Gehirn das ganze fallen lässt mit einem Hinweis a la macht das nicht wieder, ihr bösen Buben, wenn ihr nicht besoffen wart, abends auf nem Menschenleeren Parkplatz und nicht groß durch die Gegend, keine Laute mucke und nicht unnötig aufs Gas getreten habt.

Die Polizisten wollten nur n Strich in der Statistik und der war einfach kassiert mit euch.