Ich habe die Möglichkeit mit einer Spezialistin für kirchenasyl für Flüchtlinge zu sprechen?

1 Antwort

Die Entscheidung, Kirchenasyl zu gewähren, wird meist von den (die Kirchengemeinden leitenden) Gemeindekirchenräten oder den – dem (die Gemeinde leitenden) Pfarrer beigeordneten – Pfarrgemeinderäten getroffen.

Reden Sie folglich mit Gemeindeführern.

Kirchenasyl kann gewährt werden, wenn unmittelbar eine Abschiebung droht.

Nach Prüfung des Falles besteht gerechtfertigte Befürchtung, dass bei Abschiebung Gefahr für Leib und Leben, Menschenrechtsverletzungen oder andere unzumutbare Härten (z.B. schwerwiegende gesundheitliche Probleme, Familientrennungen) drohen.

Kirchenasyl ist unter rechtlichen Aspekten nicht unproblematisch.

Das Kirchengelände genießt rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates.

Staatliche Organe wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf die dort sich aufhaltenden Personen.