Ich habe bei ebay einen Artikel eingestellt auf den schon geboten wurde, jetzt fragt ein anderer, ob ich den rausnehmen kann und ihm den so verkaufe, geht das?

8 Antworten

Nein, du darfst die Ware nicht mehr einfach löschen und / oder Anderwertig verkaufen, sobald ein Gebot ist. Da Gebote bindend sind, hast du bei Löschung, den Artikel für das aktuelle Gebot dem derzeit Höchstbietenden verkauft. Zwar nicht laut eBay, aber laut Gesetz. Es gibt viele Leute bei eBay die auf alles Hochwertiges nur 1€ bieten und genau da drauf warten und dann bis vors Gericht gehen, und gewinnen. Kannst du mal googlen, vor kurzen hat jemand vorm Landgericht ein Familienhaus gekauft für 1 Euro, genau wegen sowas.


NoName08154711  07.08.2019, 16:16
Da Gebote bindend sind, hast du bei Löschung, den Artikel für das aktuelle Gebot dem derzeit Höchstbietenden verkauft. Zwar nicht laut eBay, aber laut Gesetz.

Oh doch, auch laut den eBay-Grundsätzen:

Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande.

Quelle: https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/canceling-listing?id=4146#reasons

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Solange die Auktion noch nicht beendet ist, kannst du das machen.

Aber warum will er das? Geht es um einen teuren Artikel und er bietet einen Superpreis, weil er den Artikel ganz schnell und unbedingt braucht? Da klingeln bei mir alle Alarmglocken, das ist eine typische Betrugsmasche.


Emalia80  06.08.2019, 23:11

Genau, ich würde das nicht machen. Er kann ja bei eBay mit bieten.

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Oder kann derjenige Schadensersatzansprüche geltent machen, der als letztes auf den Artikel geboten hatte?

Niicht nur das, er kann und wird sie auch erfolgreich einklagen, wenn er einermaßen auf Zack ist:

Klicken: ebay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich | AFS Rechtsanwälte Freising

Klicken: Urteil OLG Hamm: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion (OLG Hamm, Az. 28 U 199/13)

Und so weiter und so fort...


micheal2513 
Fragesteller
 07.08.2019, 10:43

Hier handelt es sich im einen Artikel der nicht mehr als 30 Euro wert ist, ich glaube sowas wird immer wegen Geringfügikeit eingestellt.

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NoName08154711  07.08.2019, 10:45
@micheal2513

Da glaubst Du falsch, im Zivilrecht gibt es keine Geringfügigkeit.

Aber mach Du mal ruhig, es gab schon dokumentierte Fälle, da wurden aus 30 Euro wegen eines unberechtigten Auktionsabbruchs mehrere hundert Euro, zu zahlen vom Verkäufer.

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Hallo,

möglich ist es - aber unter Umständen nicht frei von Ärger.

Bietet er denn so viel, dass es für dich in Ordnung ist?

Er kann ja auch mitbieten, was deine Chancen auf einen besseren Verkaufspreis erhöht.

Viele Grüße

Michael

Warum? Er soll einfach mitbieten.

Ich würde den auch noch bei eBay melden. Der Verkauf ausserhalb eBay ist gegen deren AGB.