Ich hab mehr als 10 leute betrug gemacht was ist die straffe?

6 Antworten

Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.

§ 263Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Woher ich das weiß:Recherche

10 Leute x2-300€? Klingt so als ob du vielen Leuten verbotene Dinge versprochen und nicht geliefert hast,..

Wenn meine Vermutung richtig ist, nichts weil sie dich wohl kaum anzeigen, weil sie sich damit selbst anzeigen?

Lässt sich natürlich nicht beantworten! Kommt erst einmal darauf an, wie alt Du bist und ob Du deshalb nach Jugend - oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst! Straffe wirst Du nicht bekommen, Strafe schon! Wenn es Deine Erstverurteilung wird, gehe ich ganz stark davon aus, daß Du noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen wirst! Aber wer andere betrügt, der sollte eigentlich dafür hart bestraft werden! Meiner Meinung nach! Sorry!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Strafe ist genauso hoch als wenn Du die 10 Leute um mehrere Millionen betrogen hättest und da Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, bleibt es wohl bei Sozialstunden.

Wenn Du einen guten Rechtsverdreher findest, musst Du das Geld vielleicht auch nicht zurück bezahlen - musst halt irggendwie glaubhaft machen, dass Du eine schlechte Kindheit hattest und bei dir nix zu holen ist.

RiddickBln  06.04.2024, 04:16

Ach der ist noch nicht 18, schade.

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Alihamdan 
Fragesteller
 06.04.2024, 04:17

Ich bin 25

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