Ich glaube meine Nachbarn wollen mich loswerden...?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bist du denn aktuell zufrieden mit der Wohnsituation?

Du schilderst mir hier die Geschichte von deiner Nachbarin, die über deinen alten Nachbar gesagt hat, dass er Pedophil sein und über deinen anderen (homosexuellen Nachbarn), dass er AIDS hätte.

Es gibt also Leute (wie deine Nachbarin), die sehr gerne über andere Leute lästern. Aber so ist ein Teil der Gesellschaft nunmal.

Natürlich gerät man auch in das "Lästervisier", wenn man psychisch vorerkrankt ist, die Leute denken sich schlimme Geschichten aus und begegnen einem misstrauisch.

Wäre es für dich den eine Option, die Wohngegend zu wechseln, in welcher du dich wohler fühlst? Du hast ja hier eine nicht so schöne Vergangenheit erlebt (wurdest in der Grundschule gemobbt, etc.).

Natürlich kannst du auch hier wohnen bleiben, jedoch solltest du dir Gedanken machen, warum du dich in einer anderen Gegend wohler fühlst: Weil es dort Menschen gibt, die keine Vorurteile über dich haben, die dich so akzeptieren, wie du bist.

Und: Suizid ist im Übrigen keine Lösung der Probleme. Versuche auch immer, mit deinem Psychiater im Kontakt zu bleiben, um eine erneute Psychose so gut es geht zu verhindern.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Markus

Ich habe gerade darauf in einer ähnlichen Frage geantwortet: Niemand muss sich beleidigen lassen oder akzeptieren, dass ehrverletzende Behauptungen verbreitet werden!

Mein Tipp: Zur Polizei gehen und eine Strafanzeige stellen, am besten mit einem Zeugen / einer Zeugin. In der Situation selbst bitte immer Zurückhaltung und NIEMALS sich selbst vor Dritten rechtfertigen!

Noch besser: Ein Diktiergerät (Aufnahmegerät, Smartphone-App) mitlaufen lassen und den Tatbestand dokumentieren. Wenn auf der Aufnahme eine Beleidigung zu hören ist, dann wird diese Aufnahme - entgegen vieler Behauptungen - von der Polizei als Beweismittel anerkannt!

Meine Erfahrung mit beleidigenden Nachbarn: Sowie Ermittlungen gegen diese eingeleitet werden, werden die ganz still und sagen nichts mehr! So eine Ermittlungsakte liegt 5 Jahre bei der Amtsanwaltschaft, auch wenn ein Verfahren eingestellt wurde. Die Tatverdächtigen sind dann aktenkundig und im Wiederholungsfall (bitte das amtsanwaltliche Geschäftszeichen aufheben und darauf immer wieder verweisen) wird sich das bestimmt nicht positiv auf das nächste Strafverfahren auswirken...