Ich dachte Ghusl reicht aus für das Gebet?

2 Antworten

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Wa alaikum salam wa rahmatullah

Ghusl gilt als Wudu, wenn dieses Ghusl erforderlich war, um eine größere Unreinheit zu beseitigen, wie im Fall von Janabah oder nach der Menstruation oder Nifas.

Das grundlegende Prinzip ist also, dass wenn das Ghusl darauf abzielt, Unreinheit zu entfernen – d.h. Janabah oder im Fall einer Frau die Menstruation – dann ist es ausreichend und es besteht keine Notwendigkeit für Wudu, andernfalls ist es nicht ausreichend und es besteht die Notwendigkeit für Wudu.

Wenn dieser Ghusl erforderlich war, um die große Unreinheit zu beseitigen, wie im Fall von Janabah oder nach der Menstruation oder Nifas, dann ist dieser Ghusl ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, gemäß der korrekten Gelehrtenmeinung, denn die kleine Unreinheit ist in der großen Unreinheit enthalten, wenn also die große Unreinheit durch Ghusl beseitigt wird, dann muss auch die kleine Unreinheit beseitigt werden.

Wenn man nicht im Janaba Zustand war und dann Ghusl machte indem man nur seinen Körper komplett nass gemacht hatte und dann Mund und Nase ausspülte, dann kann man damit nicht beten, man muss Wudu machen

tobibenztobi 
Fragesteller
 24.03.2024, 20:11

ja ich war nicht im janaba zustand. Ich hatte nur eine kleine unreinheit wie luftlassen oder toilettengang. Ich dachte ghusl ersetzt den wudu. Ich machte den ghusl mit der absicht rein zu sein. Wie sieht es aus zählt es immernoch als sünde weil ich es nicht wusste? muss ich die gebete nachbeten ?

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Tennis92927  24.03.2024, 20:18
@tobibenztobi
ja ich war nicht im janaba zustand. Ich hatte nur eine kleine unreinheit wie luftlassen oder toilettengang.

Dann kannst du mit diesem Ghusl nicht beten

Ich dachte ghusl ersetzt den wudu.

Wenn man im Janaba Zustand war

Was in der Vergangenheit war, wenn es sich um 1-2 Gebete handelt, hole sie jetzt nach, wenn wir aber über Jahre sprechen dann sind sie in sha Allah vergeben

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