Muss man die Niyyah aussprechen?

4 Antworten

Das Aussprechen der Absicht in den Gottesdiensten

Frage:

Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht im Gebet ausspricht, d.h. sagt: "Oh Allah, ich beabsichtige beispielsweise das Asr-Gebet zu verrichten", und dann das Takbir spricht?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten. Und danach:

Die Gelehrten haben in der Empfehlung des Aussprechens der Absicht drei Meinungen:

1/ Eine Gruppe der Gefährten von Abu Hanifa, Al-Schafi'i und Ahmad meint, dass es empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen, und sie begründeten dies mit den überlieferten Aussagen des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, über sein Aussprechen der Absicht für seine Umra und seine Hajj, und sie verglichen dies mit den übrigen Gottesdiensten, und mit der logischen Begründung, dass die Vereinigung von zwei Elementen, nämlich dem Herzen und der Zunge, in der Anbetung vorzuziehen sei, als nur ein Element zu nutzen.

2/ Eine Gruppe der Gefährten von Malik und Ahmad meint, dass es nicht empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen.

3/ Eine Gruppe der Malikiten meint, dass das Aussprechen der Absicht nicht vorzuziehen ist, außer bei einem Zwanghaften, dem es empfohlen wird, um Unklarheiten für sich selbst zu beseitigen.

Die vorherrschende Meinung unter diesen ist die zweite.

Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: (Und diese Meinung ist korrekter, tatsächlich ist das Aussprechen der Absicht ein Mangel im Verstand und in der Religion: Was die Religion angeht, so ist es eine Neuerung.

Und was den Verstand angeht: denn das ist, als ob jemand, der essen will, sagt: Ich beabsichtige mit dem Platzieren meiner Hand in dieser Schale, dass ich daraus eine Portion nehme, sie in meinen Mund lege, sie kaue, dann schlucke, um satt zu werden, das ist Dummheit und Unwissen.

Denn die Absicht folgt dem Wissen, sobald der Diener weiß, was er tut, hat er es notwendigerweise beabsichtigt, so ist es nicht vorstellbar, dass bei Vorhandensein des Wissens darüber keine Absicht entsteht). Ende.

Und Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/ar/fatwa/11235/التلفظ-بالنية-في-العبادات

Wisse, dass du mit dem Wissen um deine Handlungen auch deine Absicht kennst, und du brauchst sie weder in Gedanken noch mit der Zunge auszusprechen, denn sie ist bereits in deinem Herzen gefasst. Wenn du zum Waschbecken gehst, um Wudu zu machen, hast du die Absicht für Wudu bereits gefasst. Und wenn du Wudu machst, um das Asr-Gebet zu verrichten, dann hast du auch die Absicht für das Asr-Gebet gefasst.

Wenn du dir nach Maghrib den Wecker stellst, um zum Suhur aufzustehen, aber nicht aufstehst, weil du müde bist, dann hast du zu dem Zeitpunkt, als du den Wecker gestellt hast, die Absicht gefasst, aufzustehen, um die Sunnah zu erfüllen und dich für den morgigen Tag des Fastens zu stärken.

Nur die Unwissenden und die Toren verstehen nicht, wie man die Absicht fasst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
Enes0678445456 
Fragesteller
 26.03.2024, 17:22

Darf man die Absicht im gedanken aussprechen?

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marmoris  26.03.2024, 17:26
@Enes0678445456

Die Absicht wird weder in Gedanken noch mit der Zunge ausgeführt.

Wisse, dass du mit dem Wissen um deine Handlungen auch deine Absicht kennst, und du brauchst sie weder in Gedanken noch mit der Zunge auszusprechen, denn sie ist bereits in deinem Herzen gefasst. Wenn du zum Waschbecken gehst, um Wudu zu machen, hast du die Absicht für Wudu bereits gefasst. Und wenn du Wudu machst, um das Asr-Gebet zu verrichten, dann hast du auch die Absicht für das Asr-Gebet gefasst.

Wenn du dir nach Maghrib den Wecker stellst, um zum Suhur aufzustehen, aber nicht aufstehst, weil du müde bist, dann hast du zu dem Zeitpunkt, als du den Wecker gestellt hast, die Absicht gefasst, aufzustehen, um die Sunnah zu erfüllen und dich für den morgigen Tag des Fastens zu stärken.

Nur die Unwissenden und die Toren verstehen nicht, wie man die Absicht fasst.

Denn die Absicht folgt dem Wissen, sobald der Diener weiß, was er tut, hat er es notwendigerweise beabsichtigt, so ist es nicht vorstellbar, dass bei Vorhandensein des Wissens darüber keine Absicht entsteht). Ende.

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السلام عليكم ورحمة الله وبركاته

Eine Absicht, eine Intention kann man gern, muss man aber nicht aussprechen.

Eine Niyya hat man.

Auch unausgesprochen.

Allah weiß, was du im Herzen hast.

Aussprechen der Niyya ist zudem kein Beweis, dass einer es ehrlich meint. Auch Heuchler oder Lügner können eine Niyya (vortäuschend) aussprechen, wenn andere zugegen sind. Was derjenige aber im Herzen hat, sieht nur Allah. Man kann die Menschen und sogar sich selbst täuschen - nur Allah nicht.

Nein:

Die zuvor gefasste Niyya, ein ganz bestimmtes Gebet verrichten zu wollen, ist die sechste Voraussetzung für dessen Gültigkeit.
Diese Absicht muss nicht mündlich geäußert werden, aber der Betende muss sich vor dem Gebet genau bewusst machen, welches Gebet er verrichten will, ob er z.B. beim Nachmittagsgebet zuerst ein Nafila-Gebet verrichten oder gleich mit dem Fard-Gebet beginnen will.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 58

Wa aleykumu Salām wa rahmatullāhi wa barakātuh,

nein, muss man nicht. Die Niyyah (Absicht) kann man auch im Herzen aufsagen

Enes0678445456 
Fragesteller
 26.03.2024, 15:39

Darf ich z.B im herzen sagen: ,,ich hab die absicht das fardh gebet vom Nachmittags gebet zu verrichten" ?

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Tennis92927  26.03.2024, 16:28
@Enes0678445456
Darf ich z.B im herzen sagen: ,,ich hab die absicht das fardh gebet vom Nachmittags gebet zu verrichten" ?

Nein

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Tennis92927  26.03.2024, 16:35
@Stolze777

Das weiß ich und das soll man auch nicht tun weil dies dazu führen kann das er es dann mit dem Mund ausspricht

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Stolze777  26.03.2024, 16:36
@Tennis92927

Ok. Mal ne Frage, ist es schlimm, wenn man die Niyyah überhaupt nicht ausspricht. Man weiß doch eh, welches Gebet man verrichtet

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Tennis92927  26.03.2024, 16:48
@Stolze777

Die Niyya spricht man nicht aus

Man spricht sie auch nicht im Gedanken aus weil das dazu führen kann das man es mündlich ausspricht

Der Ort für die Absicht ist das Herz, und es ist nicht erlaubt, sie beim Gebet, Fasten oder Zakaah laut auszusprechen.

Shaykh al-Fawzaan sagte: Außer in zwei Fällen.

Der erste Fall ist, wenn man den Ihram für Hadsch oder 'Umrah anlegt, in diesem Fall sagt man Labbayka ‘umratan (hier bin ich für 'Umrah)" oder "Labbayka Hajjan (hier bin ich für Hadsch)".

Der zweite Fall ist das Schlachten von hadiy, udhiyah oder ‘aqeeqah. Dann sollte man Bismillah sagen und angeben, um welche Art es sich handelt, ob es ‘aqeeqah, ‘udhiyah oder hadiy ist, und in wessen Namen es dargebracht wird.

In diesen beiden Fällen ist es vorgeschrieben, die Absicht laut auszusprechen; in allen anderen Fällen ist es nicht erlaubt, die Absicht laut auszusprechen, sei es für eine gottesdienstliche Handlung, ein Gebet oder etwas anderes.

https://islamqa.info/en/answers/144650/it-is-not-prescribed-to-utter-the-intention-niyyah-out-loud-when-giving-zakaah

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah antwortete auf eine Frage nach der Absicht:

Die Absicht, sich zu reinigen, indem man Wudu, Ghusl oder Tayammum verrichtet, zu beten, zu fasten, zakaah zu zahlen, kafaarah (Sühne) zu leisten und andere gottesdienstliche Handlungen zu verrichten, muss nach dem Konsens der Imame des Islam nicht verbal geäußert werden. Vielmehr ist der Ort der Absicht das Herz, so der Konsens unter ihnen.

https://islamqa.info/ar/13337 حكم النطق بالنية في العبادات - الإسلام سؤال وجواب

Wenn eine Person sagt: "Labbayka 'umratan (Hier bin ich für 'Umrah)" oder "Laybbayka hajjan (Hier bin ich für Hajj)", dann fällt das nicht unter der Kategorie die Absicht zu bilden

https://islamqa.info/en/answers/109179/it-is-not-prescribed-to-utter-the-intention-for-hajj-or-for-umrah

Frage: Wenn derjenige, der ein Opfer schlachtet, sagt: Dies ist im Namen von So und so, d.h. er nennt denjenigen, in dessen Namen das Opfer zum Zeitpunkt der Schlachtung dargebracht wird, ist dies die Äußerung der Absicht?

Antwort:

Dies ist keine Äußerung der Absicht, denn wenn derjenige, der das Opfer darbringt, sagt: Dies ist in meinem Namen und im Namen meines Haushalts, dann spricht er aus, was in seinem Herzen ist.

Er hat nicht gesagt: O Allah, ich möchte ein Opfer darbringen, wie es derjenige tun würde, der seine Absicht kundtun will. Vielmehr drückt er nur aus, was in seinem Herzen ist. Die Absicht war bereits da, von dem Zeitpunkt an, als er das Tier brachte, es niederlegte und schlachtete, also hatte er die Absicht bereits gebildet.

https://islamqa.info/en/answers/109340/should-the-one-who-is-slaughtering-the-sacrifice-utter-the-intention-at-the-time-of-slaughter

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