Ich brauche Euer Meinung Experten wissen?

3 Antworten

"Man Parkt sein einges Grundstück Ausfahrt zu und soll trotzdem Strafe zahlen."

Das ist die Frage, die nachvollziehbar ist, im Gegensatz zu dem restlichen Geschwurbel.

Wie diewoelfin0815 schon geschrieben hat, die Absenkung an der Einfahrt ist kein Privileg für den Grundstückseigentümer, sondern auch zur Nutzung für andere Verkehrsteilnehmer vorgesehen.

Ausserdem ist der Mitarbeiter des Ordnungsamtes/Stadtpolizei nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob es sich bei dem Fahrzeughalter um den Bewohner des Grundstücks/Hauses handelt vor dem das Fahrzeug parkt. Es ist ein Verkehrsteilnehmer, der unrechtmäßig vor einer Einfahrt parkt. Punkt. Das ist zu ahnden und das wurde vollkommen korrekt auch gemacht.

Nur zur zusätzlichen Erläuterung der erwähnten Pressemeldung:

Man Parkt sein einges Grundstück Ausfahrt zu und soll trotzdem Strafe zahlen

Das kann z.B. deswegen passieren, weil die Absenkung einen vor dem Grundstück verlaufenden Gehweg mit einbezieht und somit eigentlich nicht nur für den Grundstücksnutzer gedacht ist, sondern auch für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen etc. (Wenn es aber andere nutzbare Absenkungen in unmittelbarer Nähe gibt, wird zumeist von einer Bestrafung abgesehen.)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Nein, es ist keine Unfallflucht, wenn das Auto dir alleine gehört. Es ist überhaupt keine Straftat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung