Ich brauche dringend Hilfe! Jobcenter? Eigene Wohnung? Vom Freund ausziehen?

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Der letzte Beitrag war der einzig richtige. Wer in einem eigenen Haushalt lebt, kann nicht mehr gezwungen werden, zu den Eltern zurückzuziehen. Dem Amt musst du gar nicht viel schildern. Du sagst einfach, Du willst dich von deinem Freund trennen, deshalb brauchst Du eine eigene Wohnung. Zum Jobcenter gehen und einen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Die Übernahme der Kosten für die wohnung solltest du dir vorher vom Amt zusichern lassen (Mietbescheinigung, nicht unterschriebener Mietvertrag vorlegen). Wenn die Einholung der Zusicherung nicht zumutbar ist, kannst Du darauf verzichten (z.B. der Vermieter verlangt die sofortige Unterschrift, da er ansonsten an den nächsten vermietet), allerdings kann dann das Amt Probleme machen, für einen Rechtsstreit hast du keine Zeit.

Die Kaution für die Wohnung bekommst du als Darlehen welches Du mit 10 Prozent deiner Regelleistung zurückzahlen musst.

Umzugsbeihilfe kannst Du auch beantragen, falls Du im Besitz von eigenem Hausrat bist. Wenn nicht, eine komplette Erstausstattung beantragen. Dazu gehört alles, was zu einer geordneten Lebensführung notwendig ist. Also auch Gardinen, Besteck, Töpfe, Pfannen, Handtücher usw., das wird häufig beim Antrag vergessen. Vielleicht gibt es bei euch aber auch Pauschalen für die Erstausstattung, das wird überall anders gehandhabt. Falls dir nur einige Gegenstände fehlen, wie z.B. Waschmaschine oder Küche, dann eben nur diese beantragen.

Grundsätzlich sollst Du bis zum 25. Lebensjahr bei Deinen Eltern wohnen und das Jobcenter bezahlt zu Deiner Miete nur den Anteil, den Du nach Köpfen an den Mietkosten an deren Wohnung hast.

Ob das JC zur Zeit die anteilige Miete an der Wohnung Deines Freundes übernimmt, weisst Du besser als ich, da Du dazu nichts sagst.

Auf jeden Fall kannst Du umziehen und die Kosten beanspruchen, die auch bisher schon übernommen werden. Dazu brauchst Du auch keine Zustimmung des Amtes.

Wenn Du allerdings höhere Kosten ersetzt bekommen möchtest und dann auch den vollen Regelbedarfssatz für Erwachsene (364 Euro) wirst Du die Zustimmung des JC benötigen und musst die vor Unterschrift unter einen Mietvertrag einholen.

Um diese Zustimmung zu bekommen, kann es nützlich sein, wenn Du ein Schreiben des Jugendamtes hast, das bestätigt, dass das Wohnen sowohl bei Eltern wie auch unter den jetzigen Bedingungen für Dich nicht zumutbar ist. Es sollte ja für Dich nicht schwer sein, das zu bekommen, da es ja nach Deiner Aussage eine solche Entscheidung schon gegeben hatte.

Aaaaalso, geh zum Jugendamt, schilder denen den Sachverhalt. Die werden dir dann bescheinigen, dass ein Zusammenleben mit der Familie bzw. insbesondere dem Bruder deines Freunds, nicht mehr möglich ist und dann gehst du damit zur ARGE und stellst einen Antrag auf eine eigene Wohnung.

Du kommst leider nicht drum rum, wenigstens einen Teil des Problems zu schildern, ansonsten wirst du kaum eine Chance haben, einen Anspruch auf eine eigene Wohnung zu haben.

Da Du ,auch mit Zustimmung des Jugendamtes, nicht mehr im Haushalt Deiner Eltern gewohnt hast, kann keine Rückführung in den elterlichen Haushalt verlangt werden.

Stelle einen Antrag auf eine eigene Wohnung-