Ich bin 18, sie 14. Was ist da erlaubt?
Ich hab da auch schon bei Google, etc. nachgeschaut, aber da finde ich irgendwie nur Sachen aus 2003 & ähnlich ältere Angaben. Da sich innerhalb der letzten 8 Jahre allerdings viel verändert hat, wollte ich hier nochmal nachfragen. Ist Petting, Sex etc. erlaubt, wenn sie damit einverstanden ist, oder ist es gesetzlich verboten?
12 Antworten
Sex ab 14 ist legal. Wenn nicht ein Sonderfall (geistig behindert, schutzbefohlen, unfreiwillig usw) vorliegt. "Normales Liebespaar" also: Kein Problem
Bloß weil jemand andere moralische Ansichten hat als du, ist es noch lange kein Schwachsinn. Ein 18-Jähriger der eine 14-Jährige verführt ist ist moralisch gesehen äußerst fragwürdig!
Das ist ziemlicher Quark. Bei 18-jährigen ist nicht davon auszugehen, daß der in der Lage ist, jemanden zu "verführen", mangels eigener Erfahrung. Es kommt immer wieder vor, daß knapp über 18 jährige etwas mit 14-jährigen anfangen. Die Strafverfolgungsbehörden werden da auch nicht von sich aus tätig, sondern nur nach Anzeige, und die Verfahren enden regelmäßig mit Freisprüchen mangels Schuld.
Die Frage war auf die Gesetzeslage gezielt und nicht auf persönliche Meinungen. Und wenn jemand seine private Moral als sachdienliche Auskunft verkaufen will, ist die Antwort aus Sicht der Fragestellung nun mal Schwachsinn. Ich habe also nicht die zugrunde liegenden Moralvorstellungen kritisiert, sondern lediglich die Relevanz der Antworten im Hinblick auf die Fragestellung.
Interessant, MigaMax, redest was von Quark und verzapfst selber welchen. Und neeeein, klar hat der 18-Jährige null Erfahrung aber die 14-Jährige ist schon ach so erfahren, schon klar.
Und bloß weil es immer wieder vorkommt, ist es jetzt ok, oder wie?? Nach derselben Logik könnte man Taschendiebstähle für straffrei erklären, denn die kommen auch sehr oft vor, du Genie!!!
Was du da am Ende verzapfst, ist ja wohl der größte Mist: Ich kenne selber hier wen auf gf.net der wegen so etwas von den Eltern der Freundin angezeigt wurde und NICHT freigesprochen, sprich VERURTEILT wurde. Du hast KEINERLEI Ahnung von der Rechtslage in diesem Fall, sonst würdest du so einen Müll nicht schreiben. Aber bitte, kannst den Fragesteller ja vor Gericht verteidigen wenn es Ernst wird, du Schwachkopf.
Deinen Kommentar finde ich auch voll in Ordnung, deine Erklärung jetzt. ABER: Migamax hätte sich seinen Mist wirklich sparen können, denn man merkt gleich dass du eine Ahnung hast und es ihm aber nur darum geht um Biegen und Brechen seine Ansicht durchzubringen, obwohl er klar im Unrecht und in der Thematik vollkommen ahnungslos ist.
Wie kann man nur so einen Schwachsinn schreiben? Denn du hast dich gerade selber disqualifiziert und praktisch zugegeben, dass du von der heutigen Jugend keine Ahnung hast! Generalisiert hast du obendrein noch!
Bei 18-jährigen ist nicht davon auszugehen, daß der in der Lage ist, jemanden zu "verführen", mangels eigener Erfahrung.
Wie gut, dass alle 18-Jährigen gleich sind! Das war vielleicht in deiner Jugend so, dass die Erfahrung erst nach18 kam, aber heute gilt dein Wahlspruch 'Das erste Mal gibt es frühestens mit 18' keineswegs mehr! Es ist nicht ungewöhnlich, dass Jugendliche schon mit 14 oder 15 das erste Mal erleben. Und über die Jahre hinweg können sie so bis 18 schon EINIGES an Erfahrung gesammelt haben. Und DURCHAUS jemanden weniger Erfahrenen verführen!
Warum liest Du nicht mal selber nach? Gesetzestexte sind öffentlich zugänglich.... Und keine Strafverfolgungsbehörde wird tätig, wenn keine Straftat vorliegt. So wie es bei einvernehmlichem Sex zwischen 14 und 14 + x -Jährigen nun mal ist. Es käme bei einer Anzeige (die eine Unfreiwilligkeit zugrunde legen müsste) also höchstens zur Aufnahme von Vorermittlungen, die mit der Befragung der 14 jährigen Zeugin wohl beendet wären... Da ist nichts mit einem spannenden Gerichtsverfahren und einem "Freispruch mangels Schuld". Wenn Dich das Thema wirklich interessiert und Du künftig mitreden können willst, lies mal das Strafgesetzbuch durch, anstatt Gerichts-Shows zu gucken. Sorry, aber das musste.... :-)
Vorsicht, da gerät gerade was durcheinander. Der Fragesteller schildert ein gegenseitiges Einvernehmen und schließt das Vorliegen irgendeines Abhängigkeitsverhältnisses oder einer Not- oder Zwangslage usw. aus. Unter diesen Umständen liegt KEINE Straftat vor. Der Fall Deines Bekannten hat sich also in einem entscheidenden Punkt von unserem "Frage-Fall" unterschieden. Wahrscheinlich im Sinne von
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Dafür muss aber eine Zwangslage vorliegen oder das Gericht eine fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung erkennen. Also im Normalfall eine Persönlichkeitsstörung oder geistige/-Lernbehinderung vorliegen. Kannst den Täter ja mal nach dem Wortlaut des Urteils fragen.
Siehst du, MigaMax macht sich wichtig ;) das Halbwissen könnte auch durchaus aus Gerichtsshows stammen, kann ich aber nicht sagen weil ich sowas noch nie gesehen habe. Aber MigaMax wäre die perfekte Zielgruppe für so was ;)
wenns einvernähmlich ist ja!
Ab 14 besitzt man das recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Geschlechtsverkehr zwischen 18- und 14-Jährigen ist in Deutschland erlaubt.
Zu beachten ist aber, dass kein Entgelt gezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird (§§180 II, 182 I, II StGB), denn dann wäre es illegal. Mit Entgelt ist hierbei aber nicht nur Bargeld gemeint, sondern "geldwerte Vorteile".
In der Schweiz ist das eindeutig verboten, wir haben Schutzalter 16. Vorher ist es nur erlaubt wenn beide Partner nicht mehr als 3 Jahre Altersunterschied haben. Petting ist natürlich auch Sex.
Alles ist erlaubt. Wäre sie 13, dürftest du keinen Sex mit ihr haben, aber da sie ja 14 ist kann euch nichts daran hindern.
Ich find's toll, dass du dich vorher informierst, hoffentlich weißt du dann aber auch, wie man verhütet. ;)
Danke fürs Sternchen :-) Ich find es immer gruselig, was für schwachsinnige Antworten bei dem Thema regelmäßig kommen. Jede(r), der KEINE Ahnung hat, meldet sich mit seinem Hörensagen zu Wort....
Zum selber nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
Wenn schon Fundstellen, dann gleich das Original und nicht irgendwelche dubiosen Quellen...