Eine einfache Beziehung zwischen einer 14-ährigen und einem 18-jährigen?
Ist es gesetzlich erlaubt das eine 14 Jährige mit einem 18 Jährigen zusammen sein darf und KEINEN Sex haben? Ich les hier immer nur das die dann gleich in den Intimen Bereich wollen und dass das gesetzlich zum Teil verboten ist und zum Teil auch nicht. Ab ich meine Frage ist eine einfache Beziehung nur küssen,kuscheln etc. ist das gesetlich erlaubt? Wenn ja könnt ihr Links mitschicken, damit ich es an meine Tochter weitergeben kann, weil er sich da nicht sicher ist, ob es jetzt erlaubt ist oder nicht...
8 Antworten
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das eine Beziehung verbietet.
Die Eltern können ihrem Nachwuchs aber durchaus den Umgang mit dem Partner untersagen. Auch Sex in dieser Alterskonstellation wäre legal, solange dafür kein Entgelt gezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Also so weit ich weiß, ist die Beziehung legal. Doch der Geschlechtsverkehr zwischen einem Volljährigen und einer Minderjährigen ist gesetzlich nicht gestattet, da sie unter einem besonderen Schutz stehen.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html
fail.
Okay dann hab ich mich vertan xD hups xD Irren ist menschlich =D
Ab 14 dürften sie auch Sex haben sofern es einvernehmlich ist und er keine Zwangslage ausnutzt.
Ja, das ist erlaubt und es ist eigentlich auch erlaubt Sex zu haben.
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
Aber ratsam finde ich das nicht. Zwischen einer 14jährigen und einem 18jährigen liegen Welten und nur kuscheln will der in dem Alter sowieso nicht.
Wer mit wem zusammen ist interessiert das Gesetz so ohnehin nicht; nur sexuelle Handlungen unterliegen da Einschränkungen.
Aber auch Sex wäre hier möglich, solange kein Entgeld stattfindet und keine Zwangslage ausgenutzt wird (weitere Einschränkungen gäbe es bei speziellen Verhälntissen, wie z.B. wenn er sorgeberechtigt wäre, bei Therapieverhältnissen usw.)
nachlesen kannst du das im § 182 STGB und das letztere in den Paragraphen 174-174c und 179 STGB (wobei 179 sich um "Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen" dreht, was wohl denke ich auch nicht der Fall sein wird). Normalerweise kommt da also nur §182 in Frage ;)
Diese Antwort ist falsch, Paddie90. 18- und 14-Jährige dürfen in Deutschland Sex haben, solange kein Entgelt gezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.