Ich bin 16 und habe eine Affäre mit meinen Ausbilder 40, ist das denn erlaubt?

8 Antworten

Nein, das ist nicht erlaubt. Ihr bekommt beide Ärger wenn's raus kommt.

Bin selber Ausbilder und kann dir sagen es ist Verboten und wird strafrechtlich konsequenzen mit sich führen, wenn es herauskommt.


Nein, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Beendet es, sonst verliert mindestens einer von euch seine Existensgrundlage, vll sogar ihr beide. Auf jeden Fall würdest du rausgeworfen worden, denn du bist der Firma weniger wertvoll. Und auch er verliert im besten Fall seinen Ausbilderschein, im schlechtesten Fall alles.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

Hallo, wenn das was der Anwalt auf www.frag-einen-anwalt.de schreibt stimmt, und davon gehe ich aus, dann ist eure Beziehung erlaubt. Die Erklärung:

Die Beziehung ist "grundsätzlich" erlaubt, denn ...

... für eine Beziehung zwischen Ausbilder und Auszubildende gelten die gleichen Richtlinien, wie zwischen den Mitarbeitern untereinander.

"Grundsätzlich" deshalb, da der Ausbilder niemals ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen darf. Wenn er das Abhängigkeitsverhältnis nicht ausnutzt, dann gibt es keine gesetzliche Norm, die so eine Beziehung verbieten oder sanktionieren kann.

Wenn der Arbeitgeber so eine Beziehung vertraglich untersagt hat, kann es jedoch zu einer Abmahnung/Kündigung kommen.

Das Alter spielt (k)eine Rolle

Sind die beiden Verliebten volljährig, so spielt das Alter zunächst keine Rolle. Anders kann es sich jedoch verhalten, wenn die ihm anvertraute Azubine noch minderjährig ist. Natürlich dürfen auch Minderjährige schon eine Beziehung eingehen. Die Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber bzw. Ausbilder haben, müssen jedoch unbedingt erfüllt werden.

Liebe am Arbeitsplatz…

… ist also grundsätzlich möglich. Es empfiehlt sich jedoch, insbesondere mit einer ganz frischen Beziehung, diskret umzugehen und sich am Arbeitsplatz bzw. im Ausbildungsbetrieb zuerst um die Arbeit zu kümmern. So kann auch Lästereien entgegengewirkt werden. Nach Feierabend sollte noch genügend Zeit für den neuen Partner und die Beziehungspflege sein.

Zusätzliche Info:

Bei einer Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnis kommt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum tragen. Dieses ist keine genaue gesetzliche Norm, sondern eine vertragliche Hauptpflicht, die sich aus der Rechtsprechung über § 242 BGB entwickelt hat. Aber eine direkte Gesetzesnorm gibt es nicht.

Solange Beziehung/Liebe also freiwillig sprießt, kann niemand etwas dagegen machen, auch der Vorgesetze nicht.

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Quellen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-zwischen-Ausbilder-Praxisanleiter-und-Auszubildender--f308336.html

https://www.wirausbilder.de/azubi-unternehmen/liebe-am-arbeitsplatz-ist-das-eigentlich-erlaubt/

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, das ist nicht erlaubt, da du in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehst. Das kann ihn den Job kosten - und sollte es auch!