ich bin 15 und meine eltern erlauben mir nichts!

10 Antworten

Du bist 15 und darfst Samstag auf eine 18.Geburtstagsfeier bis zum 23:00 Uhr bleiben!

Mal ehrlich was willst du mehr? du bist noch keine 16 und noch lange keine 18. Und dafür bekommst du doch schon eine menge Freiheit finde ich.

Wenn dir das nicht genug ist, hilft in der Regel ein ernstes Gespräch mit deinen Eltern. Da kannst du mit ihnen verhandeln wie lange darfst du draussen bleiben, wann darfst du ausgehen usw. usf. Wenn du ein richtiges Gespräch mit ihnen suchst zeigt das auch das du reifer bist und mit Verantwortung umgehen kannst.

Was für ein Drama! Deine Eltern erlauben dir doch nun wirklich genug. Du darft ja auch schon zu der Geburtstagsfeier. Und sonst darfst du auch bis 11 uhr weg. (z.B. Bei manchen Clubs müssen die 16 Jährigen schon ab 10 Uhr wieder raus). Was heißt hier jetzt noch geniesen? Musst du etwa Kinderarbeit verrichten? Musst du den ganzen Tag arbeiten? Wirst du geschlagen? Nein? Also, an deinen Eltern liegts wirklich nicht, dass du dein leben anscheinend nicht geniest!

ManuelaTheile 
Fragesteller
 09.12.2010, 17:42

ihr versteht das glaube ich alle nicht ... :( meine freunde dürfen das alle die fragen mich manchmal shcon garnicht mehr ob ich mit will weil ich ja eh nie darf und auf den 18. darf ich ja nur weil meine brüder auch da sind -.-

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guinan  09.12.2010, 17:46
@ManuelaTheile

überleg mal was du sagst! "Alle anderen dürfen" behaupten alle Kinder und wenn man mal genauer nachfragt, stimmts vielleicht für 4 oder 5 aus schlechtem Elternhaus aus der ganzen Klasse. Und die sind zwar froh über die Freiheit, wären aber sich auch froh wenn sie spüren würden, dass sie ihren Eltern nicht so egal sind und diese sich mehr kümmern würden. Und wenn jemand hier von Kindern erzählt, die geschlagen werden - davon gibts genug. Theoretisch wäre es möglich, dass sich jemand über dein unfaires Auftreten so aufregt, weil ers selbst erlebt hat, wie es anders sein kann.

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Also ich bin auch 15 und mir geht es gemnauso... ich habe festgestellt dass nix hilft. eghal was ich tue meine mom meint immer sie wäre got, könnte alles bestimmen, udn dreht unsere abmachugen sp wie sie sie will :( Ich habe alles versuccht.z.b. wollten mit meinen besten freunden übernahcten: beidngungen : kein alk, pille verschreiben lassen, und bei uns zu hause wenn sie da sind.ich habe alles erfüllt und jetzt will ich nach dme geburstga von einem freund von unsbei einem von meinen freunden übernachten, zu dritt, und darf schon wieder nicht. "zu Viel" das andere mal ist 2 monate her. -.- probier es doch auch mal mit der , ich tu alles was ihr in der sache verlangt, solange ich es darf, sache ... vllt hilfst bei dir :/ ich kann mich SOO darüber aufregen. wir sind ja nur befreundet. ich weiß ja nicht ob früher immer mit den beesten freunden besoffen gefickt wurde... aber diese verbote sind übertriebn. Freunde sind freunde und für mich das wichtigste.

Ich bin ebenfalls 15 & meine Eltern erlauben mir echt fast nichts.Als meine Freundin um 18 uhr mal angerufen hat & gefragt,ob ich nicht zu ihr kommen möchte und zusammen einen film anschauen will, erlaubten meine eltern mir es nicht& sie wohnt im gleichen Dorf wie ich!Wenn ich mal mit Freundinnen in die Stadt will, muss ich immer betteln.Ich darf nichtmal einen Freund haben.& ich bin fast jeden tag zuhause.Ich trau mich fast nicht, meine Eltern irgendetwas zu fragen. was kann ich tun?

Lilyblue  09.05.2014, 19:22

Ist bei mir genau so! aber dieser Beitrag ist ja schon um die 4 Jahre her. Hat bei dir etwas geholfen oder ist das immer so geblieben ? :/ Denn ich habe echt keine Ahnung was ich machen soll, da meine Eltern mir echt nichts erlauben und ich auch fast nur zu hause sitze.

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Du solltest dran denken, dass du 15 bist. Laut Gesetz darfst du sowieso nur bis 22.00h draußen bleiben.

Bei meinen Eltern ist mit 16 irgendwie eine Wand zerbrochen. Mit 15 durfte ich fast nix, mit 16 viel mehr ;)

Dummie42  09.12.2010, 17:41

Laut welchem Gesetz.

Kannst du da bitte mal die Quelle mit Paragraph und Absatz zitieren.

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Emmett1909  09.12.2010, 17:45
@Dummie42

§ 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. § 5 JuSchG - Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

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Grohan  09.12.2010, 17:47
@Emmett1909

Tanzveranstaltungen und Gaststätten, da steht nichts das sie nicht auch draussen sein dürfen.

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Dummie42  09.12.2010, 17:47
@Emmett1909

Sehr schön. Und jetzt klaub doch bitte noch mal den Satz raus, von dem du meinst, dass er Jugendlichen unter 16 den Besuch von privaten Geburtstagsfeiern nach 22.00 Uhr verbietet :)

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Emmett1909  09.12.2010, 17:50
@Dummie42

den finde ich dort in der Tat nicht. Jedoch wurde mir das immer von allen Seiten eingetrichtert

unter 16 bis 22 Uhr ab 16 bis 24 Uhr ab 18 egal

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guinan  09.12.2010, 17:50
@Dummie42

Das gibts gar nicht. Nur in Amerika. Und in Deutschland für Gaststätten in denen Alkohol ausgeschänkt wird. Das ist eins dieser Gerüchte, die sich immer wieder hartnäckig halten

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Emmett1909  09.12.2010, 17:53
@guinan

Als ich 16 war, hat mich aber mal ein Polizist (es war nach 12), darauf hingewiesen, dass ich schon Zuhause sein sollte und mich jetzt auf den Weg machen solle.

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Dummie42  09.12.2010, 17:53
@Emmett1909

Das Jugenschutzgesetz legt fest, wo man als Minderjähriger nur bis zu bestimmten Zeiten, oder überhaupt nicht, drin sein darf. Und wenn man doch mal in einer Kneipe oder Disko später erwischt wird, dann bekommt auch nicht unbedingt der Jugendliche den Ärger, sondern der Wirt, denn der ist verpflichtet das Gesetz einzuhalten.

Eine allgemeine Ausgangssperre gibt es für Jugendliche nicht. Wann ein Jugendlicher zu hause sein muss obliegt den Eltern.

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Dummie42  09.12.2010, 17:57
@Emmett1909

Nunja, vielleicht war es schlicht ein gutgemeinter Rat. Ich finde ja auch nicht, dass ein 16jähriger unbedingt nach Mitternacht draußen rumlaufen muss, aber gesetzlich verboten ist es nicht.

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