Cleverfit versucht mich abzuziehen. Was kann ich dagegen tun?


12.03.2022, 19:07

Nach meinen Zahlungen war Ruhe! Ich habe alle Rechnungen beglichen. Danach kam nichts mehr!


12.03.2022, 19:13

Wer würde im Gericht gewinnen?

Edit: Auf dem Brief steht keine Mail. Ich kann keinen Einspruch erheben.

4 Antworten

Kann es vielleicht sein, dass du die Rechnungen zwar bezahlt hast, aber damals die erhöhten Forderungen nicht beglichen hast, die Mahngebühren, die aus deinem Versäumnis heraus entstanden sind?

Prüfe nach ob die Forderungen berechtigt sein könnten, prüfe nach ob sie verjährt sind, und dann -nicht per Mail wir du genannt hast- schickst du einen Einwurfeinschreibebrief mit einer Gegendarstellung und Widerspruch, so denn dieser Widerspruch gerechtfertigt ist. Heb dieses Mal alles auf, auch die Kontoauszüge.

Wenn dir das nicht klar ist, wende dich an die Verbraucherzentrale um die Forderung letztlich zu prüfen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das in so einem Fall noch vollständig kostenlos wäre.

Eine Forderung verjährt im dritten Jahr zum 31.12. Deswegen tauchen Nachforderungen gerne nach etwas über drei Jahren plötzlich auf, weil Unternehmen irrigerweise dann schauen, wo die Frist bald abläuft. Als wäre es so weniger Aufwand.

Dementsprechend sollte man als Verbraucher seine Zahlungsnachweise erst nach Ablauf dieser Frist verwahren. Ggf. kannst Du noch die Überweisungen im Online-Banking nachvollziehen.

Allerdings müsste bei dir eine s. g. Hemmung der Frist eingetreten sein (also ein Zeitraum der bei der Berechnung nicht mitgezählt wird), damit das überhaupt noch zu zahlen ist. So beginnt die o. g. Frist mit der Zahlung einer Rate neu. Vgl. https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/die-3-jahresfrist-bei-forderungen_190_278196.html

Als Verbraucher hat man das Glück mit Halbwissen glänzen zu dürfen, ohne rechtlich etwas befürchten zu müssen. Daher würde ich erstmal (per Einwurf-Einschreiben) zurückschreiben, dass deines Wissens die Forderung verjährt ist und somit nicht mehr eingefordert werden kann ... so pur. Keine Quellenangabe oder gar Paragraphen nennen. für deine Behauptung. Dazu noch erwähnen, dass nach deinem Kenntnisstand alles bezahlt wurde. In einen Abschlusssatz noch sowas wie "Ich gehe davon aus, dass sich der Vorgang damit erledigt hat." Der Forderer ist dann in der Nachweispflicht.

Hinweis: O. g. basiert auf Lebenserfahrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich kann die Zahlungen nur anhand von Kontoauszügen beweisen...Ich habe alle Rechnungen beglichen.

Dann ist doch Alles gut. Worauf begründen sich die Mahnungen? Das muß da drinstehen.

Auf dem Brief steht keine Mail. Ich kann keinen Einspruch erheben.
  1. Man kann auch einen Brief schreiben.
  2. Einer Mahnung braucht man nicht zu widersprechen. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf dem Brief steht doch eine Adresse, da kannst du Widerspruch einreichen.