Hund wurde angefahren, weil der Besuch das Gartentor auf gelassen hat, wer ist Schuld?

14 Antworten

Der Hund ist Eigentum deiner Bekannten. Eigentum verpflichtet. Sie ist für den Hund und seine Taten verandwortlich, und deshalb bin ich der Meinung das ist ihr Problem. Wenn sie weis das ihr Bekannter das Tor auflässt hat sie dafür Sorge zu tragen das das Tor verschlossen wird, bzw. der Hund nicht zur Gefahr im Strassenverkehr wird.

Auf der anderen Seite ist der Führer des Autos in einen Unfall verwickelt gewesen und hat Fahrerflucht begangen. In wieweit er seine Sorgfaltspflicht im Strassenverkehr verletzt hat geht aus der Frage nicht hervor.

Wenn ihr das Kennzeichen habt würde ich Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.

Berni74  14.09.2016, 15:24


Wenn sie weis das ihr Bekannter das Tor auflässt hat sie dafür Sorge zu tragen das das Tor verschlossen wird

Bzw. wenn sie weiß, daß Ihr Hund ein offenes Tor sofort nutzt, um rauszurennen, hat sie den Besuch zum Tor zu bringen und es selbst wieder zu verschließen. Andernfalls kann sie den Hund halt während dessen nicht in den Garten lassen.

Was den Autofahrer betrifft - vielleicht hat er davon ja nichtmal was mitbekommen....

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Warum ist es so wichtig, die Schuldfrage zu klären? Geht es um die Tierarztkosten? Das sollte dann ggf. ein Anwalt klären.

Schuld ist meiner Meinung nach ausschließlich die Hundehalterin, die schließlich wissen müsste, dass der Hund durch das offene Tor entweichen könnte. Sie hat allein schon dadurch ihre Sorgfaltspflicht verletzt, dass sie nicht kontrolliert hat, ob das Tor verschlossen ist.

Sie kann im Übrigen froh sein, dass der Autofahrer nicht angehalten hat. Entgegen den Aussagen einzelner User ist er nicht schuld an dem Zusammenprall, es sei denn, er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Das bedeutet, dass er entweder mit voller Absicht das Tier angefahren hat, oder der Unfall durch z.Bsp. völlig erhöhter und unangemessener Geschwindigkeit passiert ist. Das wird hier nur schwer nachzuweisen sein. Ich denke nicht, dass eine Fahrerflucht verfolgt werden würde, in dem der "Flüchtige" der einzige Geschädigte ist.

Denn: sollte das Auto bei dem Unfall beschädigt worden sein, ist sein Schaden ebenfalls von der Hundehalterin, resp. deren Haftpflichtversicherung zu übernehmen. 

Ich hoffe, dem Hund geht es wieder gut und die Halterin geht künftig vernünftiger mit ihrem Tier um.

Airedalefan  14.09.2016, 16:28

Moment mal,  davon abgesehen das ich dir in der Schuldfrage recht gebe und der Autofahrer für den möglichen schaden auch entschädigt werden müsste finde ich es absulut ASOZIAL und eine große Schweinerei und feige das der Fahrer nicht angehalten hat.es geht um ein Lebewesen und zudem den besten freund des Menschen .Er hätte anhalten sollen um möglicher weise zu helfen und um Anschrift etc für mögliche versicherungsangelegenheiten zu tauschen.

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Drachenkind2013  14.09.2016, 16:44
@Airedalefan

Das steht doch auf einem ganz anderen Blatt, die moralische Seite des Vorfalls wurde von mir in keiner Weise kommentiert....

Rechtlich wird dem Fahrer wegen seiner vermeintlichen Fahrerflucht nichts passieren. Das ist Fakt.

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Im Prinzip weist Du dem Bekannten durch das "weil" die Schuld ja schon zu...

weil das Gartentor auf gelassen wurde...

Genauso gut könnte man aber fragen:

Was wäre wenn der Hund über das Tor drüber gesprungen wäre?

oder

Wieso läuft der Hund unbeaufsichtigt im Garten rum?  

oder

Warum wurde der Hund nicht so erzogen dass er auf dem Grundstück bleibt?

Sicherlich hat der Bekannte dazu beigetragen, aber alleine Schuld ist er nicht.

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Übrigens würde ich mir jetzt mehr Sorgen um den Hund machen und mit ihm zum Tierarzt fahren - als nach dem Schuldigen zu suchen. Ich denke mal es ist wichtiger dass der Hund untersucht wird, welche Verletzungen er hat.

Und "Gute Besserung" für den Vierbeiner.

Der Autofahrer flucht begangen hat ist er der Schuldige ! Es hätte auch beim Gassigehen passieren können oder sonst wie. Da er auch noch weiter gefahren ist, hat er auch noch Fahrerflucht begangen. 

Grundsätzlich haftet die Hundehaftpflicht !Aber eben nur die Fremdschäden. Die Tierarztkosten solltet Ihr einender absprechen,eigendlich sollte das der Übeltäter übernehmen,der das Tor aufgelassen hat.....