Hund stirbt zu Hause?

6 Antworten

Mein Hund ist vor 2 Jahren bei uns zu Hause im Wohnzimmer eingeschlafen - mittags haben wir sie im Garten beerdigt.

2 Tage danach bin ich aufs Bürgermeisteramt und habe den Hund abgemeldet. Es hat vollkommen ausgereicht, das ich der Dame dort gesagt habe das der Hund verstorben ist.

Man braucht keine Sterbeurkunde oder einen Ta oder ähnliches.

Auch die Versicherung wird einfach und ohne Probleme akzeptieren, das das Tier verstorben ist.

Bei verkauf eines Tieres funkt das übrigens genau so. Man meldet das beim Rathaus und bei der Versicherung und gut ist.

ich würde mich in Deiner Wohngemeinde erkundigen, ob sie irgendwelche Unterlagen vom TA benötigen.

Bei der Versicherung kannst Du den Hund einfach abmelden....ebenso auf der Datenbank, falls er registriert war.

Hat seinen Grund, warum TÄ bei Euthanasie eine Bescheinigung für die Abmeldungen des Hundes ausstellen. Manche Gemeinden oder Versicherungen fordern diesen Nachweis.

Selber habe ich diese Bescheinigung zwar immer gehabt, verlangt wurden sie jedoch nie. Anrufe bei Gemeinde und Versicherungen haben bisher ausgereicht.

So ein Abschied ist schwer genug, trotzdem ist es ratsam irgend einen Nachweis, seien es Zeugen oder Fotos zu haben. Man weiß ja nie wer am Schreibtisch sitzt.

Ich musste einen Nachweis vorlegen, um die Hundesteuer abzumelden.

Dazu bekam ich von der Tierklinik eine Art Totenschein. 

Scheint in Deutschland unterschiedlich zu sein.

Ruf einfach bei der Hundesteuer Stelle an.

Da du ihn Beerdigen lassen musst (in sehr vielen Orten), hast du eh eine Bescheinigung.

friesennarr  19.12.2016, 20:11

Es gibt keine Bescheinigungen um einen Hund abzumelden.

Beerdigen kann man seinen Hund im privaten Garten jederzeit, sofern dieser nicht im Wasserschutzgebiet liegt.

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aribaole  20.12.2016, 08:34

Dann mach das mal in z.B. Bremen.

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Liberty66  20.12.2016, 14:49
@aribaole

Zwar ist es in Bremen vom Grundsatz her verboten, Haustiere im Garten zu beerdigen. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Umweltbehörde heißt es jedoch dazu: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Das heißt: Erstattet niemand Anzeige, dann wird auch keine Strafe verhängt. In den letzten zehn Jahren seien keine Verstöße bekannt geworden, heißt es aus der Behörde. Kommt es zur Anzeige, dann droht demjenigen, der sein Tier im Garten begräbt, eine Geldstrafe. Der Grund für das Verbot: Weite Teile Bremens sind Wasserschutzgebiet. Zudem ist an vielen Orten zwischen Erdoberfläche und Grundwasser zu wenig Platz, um ein Tier zu vergraben. Der Tierkörper muss mit einer Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern bedeckt werden.

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