Hund in der Mietwohnungen?

9 Antworten

Ein schwerst behindertes Kind ist doch eigentlich ein Vollzeitjob oder ? Wie willst du da auch noch einem Hund gerecht werden?

Dann schaffst du dir einen Hund an ohne Erlaubnis vom Vermieter und denkst jeder müsse Mitleid haben wegen deinem Sohn. So ist es aber nicht. Man kann sich nicht über geltende Bestimmungen hinweg setzen nur weil man ein behindertes Kind hat.

Ich vermute mal der Hund sollte wieder als Bespaßung für das Kind dienen? Das geht selten gut und ist dem Tier gegenüber auch total unfair.

Du hast jetzt nur die Möglichkeit mit dem Vermieter zu sprechen und zu hoffen dass er ein Auge zudrückt . Wenn er weiterhin bei seinem Nein bleibt kannst du noch versuchen mit Anwalt und Gericht die Hundehaltung durchzusetzen. aber Freunde wirst du dir damit nicht machen weder beim Vermieter noch bei den Nachbarn.

Ein bellender Hund stört die Nachbarn. Arbeite daran, dass dein Hund nicht bellt wenn er allein ist oder lass ihn betreuen wenn er allein bleiben muss. Vermutlich hört man die Hunde deiner Nachbarn nicht.

Stell dir vor du würdest z.B. im Schichtdienst arbeiten und musst nach dem Nachtdienst tagsüber schlafen und es bellt längere Zeit ein Hund in der Nachbarwohnung und hält dich wach. Das würde dir bestimmt auch nicht gefallen.

Hallo svenja21226,

wenn in dem Mietvertrag das Halten von Haustieren untersagt ist, dann ist es für dich nicht leicht nachträglich eine Genehmigung zu erhalten. Kannst du dir von einem Arzt bestätigen lassen, dass das Tier für deinen Sohn therapeutisch sehr wichtig ist?

Dann würde ich an deiner Stelle mich bemühen, mit anderen Mietern ins Gespräch zu kommen. Vielleicht ist ja auch ein Hundefreund dabei, der sich um ihn kümmern könnte, wenn du mit deinem Sohn ohne den Hund die Wohnung verlassen musst.

Sicher musst du dafür sorgen, dass der Hund durch sein Bellen nicht andere Mieter stört.

Ich hoffe, dass ihr im Haus den Weg von der Konfrontation zur Kooperation findet und dein Sohn weiterhin die Nähe des Hundes erfahren kann.

wenn man sich einen Hund anschafft braucht man im Vorfeld die Genehmigung des Vermieters. Da ist die Behinderung vom Sohn nicht relevant. Nur weil man ein behindertes Kind hat setzt das doch nicht die geltenden Regeln außer Kraft.

Man muss sich auch ein Netzwerk schaffen das den Hund versorgt wenn man selbst mal nicht kann. Was machst du denn wenn du oder der Sohn ins Krankenhaus müssen?

Wenn Du keine Genehmigung vom Vermieter für die Hundehaltung hast, dann hast Du gegen deinen Mietvertrag verstossen. Der Leidtragende wird wieder der Hund sein, nachträglich eine Genehmigung vom Vermieter zu erhalten für die Hundehaltung ist so gut wie unmöglich, da Du das Vertrauensverhältnis zerstört hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle