Hund anmelden ofw bzw. als obdachlose?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Panik !da hab ich ne gute Nachricht für dich:Wenn du den schon vorhandenen Hund nicht angemeldet hast kann dir von dem her gar nix besseres passieren als obdachlos zu werden.Dann bist du nämlich raus mit dem Anmelden /der Hundesteuer weil du gar keine mehr zahlen musst.!zumindest nicht so lang du wirklich o.f.W.bist.Hundesteuer verlangt ja die Stadtkasse von den Bewohnern ihrer Stadt für die Hunde die da angemeldet sind .Als Obdachloser hast du aber gar keinen Wohnort mehr in irgendeiner Stadt_könntest ja auch rumreisen und jeden Tag in einer anderen Stadt sein.Somit ist KEINE Stadt. mehr berechtigt von dir zu fordern den Hund anzumelden und Hundesteuer zu zahlen.Also bist du da erstmal raus.!Wenn du wieder ne Wphnung hast kannst theoretisch sagen du hast den Hund erst bekommen als du obdachlos warst.Damit entfällt-so man nicht erwischt wird-dann auch die eigentlich von dir zu zahlende Nachzahlung für die Zeit in der der Hund vor der Obdachlosigkeit nicht angemeldet war .Man kann natürlich auch ein ordentlicher Bürger sein,brav sagen wie lang man den Hund wirklich schon hat ,dann kommt noch ne dicke Nachzahlung auf dich zu .Das musst du entscheiden.Aber für die Zeit in derdu jetzt o.f.W.sein wirst musst dir um das Thema gar keine Sorgen mehr machen:Hundesteuer ist erstmal erledigt!Wenn du wieder ne Wohnung hast sollte er natürlich wieder angemeldet werden.Weggenommen wird er dir deshalb nicht nur weil er nicht angemeldet ist .Meiner war auch zwei Jahre nicht angemeldet bis sie mich dann erwischt haben.Beschlagnahmen kann nur das Veterinäramt tun wegen schlechter Haltung .Und dass das ohne Vor warnung passiert dazu müsste der arme Hund dann schon kurz vor dem Verhungern,mit offensichtlichen Spuren von Misshandlung oder sowas angetroffen werden,was ja hoffentlich nicht zutrifft!

Das mit den Vermietern ist natürlich ne andere Sache .Kannst natürlich dazu jetzt stehen obdachlos zu sein und das ganze Zeug (Steuer,Anmeldung,Versicherung)deshalb aktuell gar nicht zu brauchen .Aber das wird deine Chancen auf ne Wohnung wieder verschlechtern weil viele Vermieter prinzipiell nicht an Obdachlose vermieten wollen. Viielleicht deshalb doch Hund auf einen Freund oder Verwandten anmelden ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
silentpain04 
Fragesteller
 08.03.2023, 04:09

Vorab direkt ein großes Danke! Deine Antwort hat mir hier auf jeden Fall bisher am meisten geholfen und meinem kleinen geht's auf jeden Fall gut, er war vom ersten Tag an an erster Stelle. Wenn es so ist wie du es sagst, dann habe ich glücklicherweise nichts zu befürchten, das war auch eine meiner größten Sorgen.

Die Obdachlosigkeit habe ich vor kurzem bei einem potentiellen Vermieter erwähnt, sind ja mittlerweile ein paar Tage vergangen und dadurch habe ich sogar noch schneller einen Besichtigungstermin bekommen, da hatte ich ausnahmsweise mal wirklich Glück. Hunde sind auch erlaubt, ich habe es allerdings so klingen lassen, dass ich demnächst einen übernehmen werde und da soll es wohl auch keine Probleme geben.

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frodcat  08.03.2023, 22:34
@silentpain04

Freut mich wenn ich dir helfen konnte..Bei mir wars ja so:,konnte meine Hündin abmelden als ich vor einigen Jahren obdachlos wurde und war dann einige Zeit o.f.W.Als ich dann wieder ne Wohnung gefunden hatte hab ich der verlockenden Versuchung nachgegeben sie nicht mehr anzumelden-ich dachte aus der Steuerakte ist ja raus ...

Aber nach gut 2Jahren bin ich dann eben doch mal in ne Kontrolle gelaufen-und konnte nicht mal behaupten den Hund erst kurz zu haben weil sie mich bzw.meine Kleine doch noch irgendwo im PC hatten von fast 4Jahre zuvor.Und die Hälfte dieser Zeit wo ich ja schon wieder ne Wohnung hatte kam dann die dicke Nachzahlung ..Das dann noch genau zum Jahresende ,also hatte ich gleich 3Jahre. Hundesteuer auf einmal ..Zum Glück. gings wenigstens mit Ratenzahlung.

Also die Versuchung den Wauzi nach der Obdachloszeit nicht mehr anzumelden ist ziemlich gross ,aber. eher nicht zu empfehlen -irgendwann erwischen sie einem doch .Es wird ja auch immer mehr kontrolliert.

Dann drücke ich dir. mal die Daumen dass es klappt mit der Wohnung.-leider gibt es ja viel zu wenig tierliebe Vermieter.

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Hallo!

Wenn du eine Wohnung "in Aussicht" hast , dann schau erstmal , daß es mit dem Mietvertrag klappt und der Vermieter den Hund auch erlaubt .

So kannst du dann bei der Anmeldung für die Hundesteuer sowie für die Haftpflichtversicherung zumindest eine Adresse angeben (die Steuermarke zbsp wird dir ja zugeschickt) .

Daß sich das Alles zeitlich überschneidet, wird keiner kontrollieren.

Viele liebe Grüße!

Ruby 🦋

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Hunde ..Hunde lieben klare Regeln und Grenzen .🐕‍🦺

Ich würde jeden Hund versichern, es kann immer Mal was passieren, das musst du wirklich nachholen.

Meine Hündin war früher auch nicht angemeldet, ich habe es gemacht als ich sie bekommen habe, mir wurden keine Fragen gestellt.

Meine Hunde waren aber auch alle angemeldet. Wenn einer gestorben ist, habe ich mir den nächsten Hund geholt, das lief dann immer weiter.

Keine Ahnung ob dir das hilft, melde den Hund an und schließe eine Haftpflichtversicherung für ihn ab, dann bekommst du sicher keine Schwierigkeiten.

silentpain04 
Fragesteller
 04.03.2023, 17:59

Also soll ich ihn einfach erst nicht angeben und so nebenbei bei den Vermietern mal fragen wie es mit Hundehaltung aussieht? Oder ist es möglich, dass ich die Haftpflicht später angebe und sage, ich habe ihn noch nicht lange?

Werde ihn auf jeden Fall anmelden und versichern, falls mal etwas mit ihm sein sollte.

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vanillakisss22  04.03.2023, 18:04
@silentpain04

Ja!

Ich dachte, es sei klar, dass du den Hund in der Wohnung halten darfst. Das hätte ich direkt am Anfang geklärt.

Wenn du die Vermieter ansprichst, solltest du gleich eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.

Und ja, du musst den Hund anmelden. Wie lange hast du den Hund schon?

Sag einfach, du warst Obdachlos und jetzt, wo du eine Wohnung hast, meldest du den Hund an.

Wir sprechen doch über Hundesteuer, oder? Was meinst du sonst.mit Anmelden?

Und du brauchst eine Haftpflichtversicherung für das Tier.

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silentpain04 
Fragesteller
 04.03.2023, 18:17
@vanillakisss22

Ja, ich habe darauf geachtet, dass überall Haustiere erlaubt sind, aber es kam auch schon vor, dass Hunde dennoch abgelehnt worden sind, deswegen bin ich mir da unsicher und ich war mir auch nicht sicher, was ich überhaupt sagen soll, wenn ich nach der Haftpflicht und allem gefragt werde.

Ich habe ihn jetzt ungefähr seit Juli 22, wollte ihn mit 18 anmelden, bin dann allerdings schon zwei Wochen später obdachlos geworden und dann ging gar nichts mehr, deswegen ist es auch so kompliziert, weil ich keinerlei Unterstützung hatte.

Und ja, ich meine die Hundesteuer.

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vanillakisss22  04.03.2023, 18:25
@silentpain04

Du musst deine Vermieter über den Hund in Kenntnis setzen, sie müssen davon wissen und damit einverstanden sein. Das meinst du mit anmelden?

Hundesteuer musst du auch zahlen und eine Versicherung für den Hund sowieso.

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Nimm es ruhig.

Der Vermieter interessiert sich kaum, ob der Hund angemeldet ist. Er muss einfach wissen, dass der Hund zu dir gehört und einverstanden sein mit der Haltung von Tieren in seinem Haus.

Deinem Hund wird es vermutlich besser gehen, als so manch einem vermenschlichten, armen Artgenossen.

Wenn du dann eine Wohnung hast, meldest du ihn sofort an. Falls der Vermieter doch fragen sollte, sage ihm dies auch so und biete ihm an, ihm den Nachweis umgehend nachzuliefern.

Die Behörden wissen auch, wie wichtig dir der Hund ist und du sicher gut zu ihm schauen wirst, einfach weil er dir mitunter aus deiner Krise heraushilft. Er also quasi dein Therapeut ist.

Immerhin schafftest du es von der Strasse, wieder eine feste Bleibe gefunden zu haben. Das ist eine starke Leistung. Die Prognose für dich, ist also gut. Da wird dir kaum jemand, das weg nehmen, was für dich ein Motor ist, den Weg zurück zu finden.

Denn eben, du sagst, ich kann das zahlen, auch wenn es eng wird. Du dir das also lieber am eigenen Maul absparst, damit dein Hund regulär angemeldet ist.

Falls es wider erwarten zu Problemen kommt, die Beziehung zwischen deinem Hund und dir intensiv ist. Das Tier eben auch an dir hängt. Dann gehe mit dieser Story zu der Presse.

Gerade lokale Zeitungen, sind an so rührenden, wie empörenden Geschichten interessiert.

Von daher, sei offen und ehrlich. Es darf dann allerdings nicht beim Lippenbekenntnis bleiben, sondern es muss dann so geschehen, wie du es versprochen hast. Dann kommt das sicher gut.

In dem Sinne wünsche ich dir viel Erfolg.

silentpain04 
Fragesteller
 04.03.2023, 18:24

Ich werde es so versuchen, alles weitere wird sich wohl dann zeigen.

Anmelden werde ich ihn auf jeden Fall und versichern erst recht, vor allem da ich dann auch endlich die Möglichkeit habe. Er ist es mir auch alle male Wert und Tiere gingen bei mir sowieso schon immer vor.

Vielen Dank für deine lieben Worte!

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vanillakisss22  04.03.2023, 18:26

Entschuldige bitte, kein Vermieter muss Mieter mit Hund einziehen lassen. Presse hin oder her.

Und es gibt genug böse Nachbarn, die ihn anzeigen können.

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Prinzessle  04.03.2023, 18:36
@vanillakisss22

Natürlich muss der Vermieter mit der Tierhaltung in seinem Objekt einverstanden sein.

Das schrieb ich allerdings auch explizit so. Lies meinem ersten Absatz nochmals genau.

Bei der Einschaltung von der Presse, würde es um Behörden gehen, falls sie ihm den Hund absprechen sollten.

Genau davor hatte der FS angst, einfach weil der Hund bisher noch nie angemeldet war und seine finanzielle Lage vermutlich eher kritisch aussieht.

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Prinzessle  04.03.2023, 20:00
@vanillakisss22

Dass der Vermieter mit der Tierhaltung einverstanden sein muss. Das legst du mir aus, als ob ich das nicht ganz klar geschrieben habe.

Wenn ich als Vermieter Hunde gestatte, dann kontrolliere ich nicht, ob der Hund nun angemeldet ist beim Einzug.

Würde ich erst prüfen, wenn es zu Reklamationen kommt. Denn das ist im Vorfeld nicht mein Bier.

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vanillakisss22  04.03.2023, 20:07
@Prinzessle

Ja, weil du von Presse informieren schreibst.

Ich sagte dazu, dass selbst Presseartikel nicht dazu beitragen würden, Hundehaltung zu erlauben.

Und doch, es kann schnell gehen, dass man Hundehalter anzeigt. Es muss nur einer im Haus sein, der Hunde hasst.

Deswegen würde ich den Hund sofort anmelden, wenn die Wohnung sicher ist.

Da kann man dann, falls Fragen kommen, einfach sagen, man war obdachlos und man habe den Hund deswegen nicht angemeldet.

Wenn der FS das tut, gibt es sicher keine Schwierigkeiten.

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