Höhenvermessung Bauvorhaben?

5 Antworten

Du meinst das Nivellement dass der Architekt/Planer macht?

Also ich nehme dafür kein Geld, das gehört zur Planungsphase für den Bauantrag dazu.

Wenn das Grunstück kontinuierlich fällt/steigt reichen 5 Meter. Sind aber Schwankungen drin, dann braucht man die Punkte wesentlich enger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So wie die Frage gestellt ist, scheint es mir um Geländeaufnahme zu gehen, die dann für die Berechnung bewegter Massen von Bedeutung ist, also Aushub etc. Insofern ist es nicht von Belang, wie die Form des Grundstücks, sondern wie die Geländestruktur beschaffen ist, ob es eben oder gewellt, horizontal oder geneigt ist. Für die Lage bedarf es überhaupt keines Rasters, sondern da wird ein Schnurgerüst außerhalb der Gebäudeumrisse erstellt.

Du benötigst für den Beginn des Baues die Absteckung des Baufeldes, damit dein Haus später dort steht, wo der /die Architekt*in es geplant hat. Ist eine Lagevermessung, keine Höhenvermessung.

Willst du mit dem Bau direkt den Landschaftsbau planen und umsetzen: kommt es drauf an, welche Ideen du im Kopf hast. Je mehr Massen bewegt werden sollen, desto enger unter Umständen das Raster.

Für die Planung des Hauses- sollte das Nivellement im Preis des/der Architekt *in beinhaltet sein. Hier interessiert doch hauptsächlich die Höhe zum Kanal und Höhenunterschied für Einfahrt/Garage. Machen meines Wissens sogar oft die ( Bau-) Zeichner der Architekten.

Der Bereich des Grundstückes in dem dein Gebäude stehen darf - gibt dir der Bebauungsplan vor.

Ehrlich gesagt versteh ich nicht so ganz wieso das nötig ist.

Du brauchst für den Bauantrag eine Darstellung des Hauses. Da Du ja weißt wo auf dem Grundstück das Haus stehen soll kannst Du ja abschätzen wie eine realistische Höhenentwicklung aussieht. Du wirst so oder so die Erde umgraben müssen und da legst du ja die Höhenquote fest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bauingenieur

Ich würde lediglich die Eckpunkte an der Grenze vermessen lassen, und offensichtliche Knickpunkte im Gelände. Eine Rastervermessung halte ich für überflüssig, wenn das Grundstück so aussieht, wie Du schreibst. Den Rest kann man dann zeichnerisch oder rechnerisch ermitteln. So macht es unser Vermesser auch immer (bin Architektin).

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