Hi! Kennt sich jemand mit Altenpflege aus?

6 Antworten

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Das kommt darauf an, ob der Träger der Einrichtung der Bindung an einen Tarifvertrag oder innerbetrieblichen Vereinbarung mit dem Betriebsrat unterliegt und was im Arbeitsvertrag steht. Ist der Träger z.B. privat und tariflich ungebunden kann er einzelvetraglich das bezahlen, was AN und AG arbeitsvertraglich vereinbart haben.

Drapodie 
Fragesteller
 26.10.2008, 20:20

Dankeschön. ^^ Richte ich ihr gleich aus!

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Unser Träger ist privat und zahlt für Azubis keine Zuschläge auch nit für Sonntag! Das ist dann mit Freizeit ausgeglichen. Nachtdienste werden während der Ausbildung nur im vorgegebenen Rahmen und ab 3. Lehrjahr gemacht. Ob da Zuschläge gezahlt werden weiß ich nit, aber da wir Dauernachtwachen haben, bekommen auch wir für bestimmte Spätdienststunden (z.B. ab 21Uhr) KEINE Nachtzuschläge.

also soweit ich weiß, werden feiertagszuschläge gezahlt egal ob azubi oder nicht schließlich arbeiten die azubis ja auch am feiertag und dafür sollten sie auch bezahlt werden sonst mal lesen was im arbeitsvertrag drinsteht

Ich bin Altenpflegerin und habe noch nie Sonn und Feiertagszuschlag bekommen. Das ist alles in meinem Gehalt inclusive.

Drapodie 
Fragesteller
 26.10.2008, 19:59

Also meine Mum bekommt ja was. Sie weiß aber nicht, wie das bei Auszubildenden ist. Die müssen ja auch länger arbeiten.(Stunde)

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flamingstar  26.10.2008, 20:00

Und ich bekomme genug Freizeitausgleich. Das wollte ich noch hinzufügen.

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bei mir im haus ( privat ) bekommen die azubis alle zuschläge.