Hessische Bauordnung/Nachbarschaftsgesetz? Zaun?

3 Antworten

Moin,, ich habe gerade leider keine Zeit, nach der LBO Hessen zu schauen, aber als Tipp aus BW:

es ist durchaus möglich, dass es auch eine Gemeindesatzung zu Grenzzuständen gibt, die sowas noch individueller regelt, als die LBO. Also zur Sicherheit auch da mal nachschauen/nachfragen.

Zudem müsste ihr aufpassen, dass ihr dem Nachbarn nicht die "Sicht aus dem Fenster" nehmt, sollte der Sichtschutz massiver ausfallen (was ich aufgrund der Windlast einmal annehme). Da könnte dann die hohe Mauer als Bauwerk gelten und in die Regelung zur Abstandsfläche "rutschen".

So viel als Hinweis in Kürze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Antwort findet sich in § 6 Abs. 10 HBO:

Zitat:

"1Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig: (...)

Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche, (...)"

Zitat Ende, Quelle: http://www.lexsoft.de/normensammlung/169492,7

Sofern also die Gesamthöhe des Sichtschutzes inkl. der Höhe der bestehenden Brandmauer die Grenze von 2m nicht überschreitet, ist der Aufbau m.E. zulässig und genehmigungsfrei (sofern keine örtlichen abweichenden Regelungen aus dem Bebauungsplan o.ä. bestehen). Falls nicht, wird ein baurechtliches Genehmigungsverfahren notwendig.

emib5  23.04.2020, 09:21

Es kann aber auch sein, dass im Bebauungsplan oder in einer Gemeindesatzung weitere Einschränkungen gemacht werden.

Bei uns sind z. B. keine Blickdichten Mauern oder Zäune erlaubt. (Ausnahme: Blickdicht durch Bepflanzung, wie z. B. Hecken, Kletterpflanzen am Zaun, ...)

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FordPrefect  23.04.2020, 12:22
@emib5

Das habe ich doch geschrieben.

" (sofern keine örtlichen abweichenden Regelungen aus dem Bebauungsplan o.ä. bestehen)"

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Vermutlich NEIN!

"Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze fungieren, sind rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen."

https://www.butenas.de/magazin/wie-hoch-darf-der-zaun-zu-meinem-nachbarn-sein/

Mit Mauer UND Sichtschutz kommt ihr vermutlich über die zulässige Höhe!?

Und dann spielt oftmals noch die Ortsüblichkeit eine Rolle.

Empfehlung:

Beim Amt eine Voranfrage stellen, dann habt eine 100%ige Antwort.