Hausverbot ohne grund für ein Kind?

4 Antworten

Das Hausverbot ist nichtig.

Allein schon, weil es ohne triftigen Grund verhängt wurde (persönliche Gründe sind keine triftigen Gründe). Und andererseits ist deine Nichte ohne nicht strafmündig. Das heißt, dass sie beispielsweise wegen Hausfriedensbruch ohnehin nicht belangt werden kann.

ABER: Dennoch kann ihr der Verkauf von Waren verweigert werden, da hierzulande nun mal Vertragsfreiheit herrscht.

Bezüglich der Geschichte mit dem Pfefferspray: Habt ihr zufällig auch Zeugen dafür, die das ggf. untermauern können? Denn dann solltet ihr es zur Anzeige bringen. Denn ein Kind mit einer Waffe (!) zu bedrohen geht überhaupt nicht. Ggf. kann das sogar als Körperverletzung bzw. (psychischer) Kindesmisshandlung gewertet werden, falls deine Nichte durch dieses Ereignis traumatisiert wurde (z. B. sich deshalb nicht mehr in Supermärkte traut).

Am besten gehen du und die Mutter (also zu zweit, als Zeuge) gemeinsam hin und sucht ein klärendes Gespräch.

BellaCiiao 
Fragesteller
 27.03.2020, 18:18

Dankeschön das Gespräch haben wir gesucht aber ohne Erfolg sie zog wieder ihr Pfefferspray und rief die Polizei aber auf unseres eingehen bei der Polizei mit dem Pfefferspray und das wir nur wissen wollten welches Problem es gäbe wurden wir nur aufgefordert zu gehen. Die Polizei hat alles komplett ignoriert und ständig nur ihren Satz wiederholt... wir waren auch nicht aggressiv oder so haben nur antworten gewollt aber dieses Mal haben wir es gefilmt falls uns keiner glauben mag.

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Cokedose  27.03.2020, 20:29
@BellaCiiao

Dann sehe ich nur zwei Möglichkeiten.

1. Mal von einem Anwalt beraten lassen. Falls ihr diesen Stress und ggf. Kosten auf euch nehmen wollt.

2. Die Sache vergessen, so schwer es auch fällt, und diesen Laden meiden.

Wobei, halt. Eine dritte Möglichkeit gibt es auch noch.

Falls es kein privater Laden ist, wendet euch an die Unternehmenszentrale und schildert dort noch einmal den Fall. Nach Möglichkeit per Brief (Einschreiben), worin ihr auch einen Sceenshot abdruckt. Am besten wo das Pfefferspray zu sehen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass allein das Vorhandensein des Sprays schon zur arbeitsrechtlichen Kosequenzen für diese Person führen könnte.

Falls es ein privater Markt ist, findet heraus wer der Eigentümer ist und ob er eine alternative Postadresse hat, damit die Dame die Post nicht abfangen kann, falls sie an die Filiale adressiert ist.

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Sie hat das Hausrecht und kann Hausverbote erteilen.

Auf der anderen Seite steht natürlich eine absolute Überreaktion. Ich würde hingehen (ohne das Kind) und das Gespräch suchen, welches Problem es gibt.

Beim vor das Gesicht oder Körper halten von Pfefferspray gegenüber einer 10jährigen würde ich Anzeige erstatten.

Den Filialleiter anrufen.

BellaCiiao 
Fragesteller
 27.03.2020, 18:14

Sie ist die Filialleiterin

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Filialleiter = Hausrecht

Hausrecht = Hausverbot

Hausverbot = kein Grund notwendig

kein Grund notwendig = Fall erledigt

BellaCiiao 
Fragesteller
 27.03.2020, 18:15

Ganz Willkürlich weil sie meine Schwester nicht leiden kann?

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Kessie1  27.03.2020, 18:39
@BellaCiiao

Ja... vielleicht hilft ein klärendes Gespräch?! Oder man meidet die Filiale und fährt woanders hin. Aber Derjenige der Hausrecht hat benötigt halt keinen Grund um davon Gebrauch zu machen.

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