Hauptwohnsitz Briefe?
Hat man ds rechts dazu die Briefe nur in Hauptwohnsitz zu empfangen obwohl man einen Nebenwohnsitz hat?
Ich habe mich im Bürgerbüro angemeldet und dort auch mitgeteilt, dass alle meine Briefe weiterhin in Hauptwohnsitz kommen sollen. Hat man das rechts dazu?
4 Antworten
Deine Post wird an die Adresse geliefert, die auf der Sendung steht.
Die Briefe werden an die Adresse versandt, die DU angibst. Wo ist also das problem?
Oder meinst du spezielle Post den Zweitwohnsitz betreffend? Z.B. Zweitwohnungssteuer, Energieabrechnungen oder ähnliches? Dann stell doch einfach einen Nachsendungsantrag an deine Erstadresse.
Ach so, rein rechtlich ist ein Brief zugestellt, wenn er in deinen "Machtbereich" gelangt ist, mit der Möglichkeit der Kennntnisname, also auch an der Adresse des Zweitwohnsitzes. Ggf. Musst du da jemanden beauftragen, die Post zu entnehmen und dir weiterzuleiten. Das liegt aber in deiner Verantwortung.
Da musst du dich selbst drum kümmern. Da kann auch das Meldeamt nichts machen.
Die Post stellt an die Adresse zu, die auf der Postsendung steht. Mit dem EMA hat das nichts zu tun.
Das Bürgerbüro registriert nur deine Wohnsitze, und regelt nicht wo deine Post hinkommt.
Wenn du nicht willst, dass Post zu deiner NEW kommt musst du dies entweder so beim Absender deiner Briefe so angeben, oder einen Nachsendeauftrag aufgeben, der aber nur für die deutsche Post gilt.
Nur die offiziellen Briefe (eingeschrieben) von Gerichte und Ämter kommen immer zum Hauptwohsitz. Der Rest ist egal.
Ja ich weiß. Aber ich habe mich entschieden in mein Nebenwohnsitz keine Briefe zu empfangen. Deshalb frage ich ob man auch das Rechts dazu hat?