Hauptforderung bezahlt, Inkasso ein Tag später im Briefkasten, zahlen?


24.09.2022, 11:42

"wurde VERKAUFT an die BSH..."

LePetitGateau  23.09.2022, 21:33

Wann war die finale Zahlungsfrist der Hauptforderung?

IceWolf22 
Fragesteller
 23.09.2022, 21:34

Das weiß ich nicht mehr, durch Umzug und monatelangen nicht Erhalt von Informationen wieviel (ging um Stromabschlussrechnung) noch zu zahlen ist und dann finanzielle Sorgen...

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
 und ich nun 52€ HF habe und über 90€ Inkasso kosten zusätzlich

Na 90 € Inkassogebühr ist eher fake.
Schlüssel mal bitte Posten für Posten auf, was man von dir haben will.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
IceWolf22 
Fragesteller
 23.09.2022, 21:47

Hauptforderung - 52,88€

Bisherige Kosten - 0€

Verzugszinsen des Gläubigers bis 17.09.22 - 0,35€

Inkassokosten - 90,96€

Einigungsgebühr - 0€

Gesamtbetrag 144,19€

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Comp4ny  23.09.2022, 22:17
@IceWolf22
Inkassokosten - 90,96€

Wäre schon unzulässig, da man wissen muss, woraus genau diese bestehen. Davon abgesehen wäre die Forderung, wenn es die 1. ist, schon viel zu hoch.

Hier würde hier einfach schlicht nen Widerspruch schreiben, dass die Forderung längst bezahlt ist, man jedem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen wird.

Das ganze per FAX mit Sendungsnachweis oder Einschreiben.

Um welches Inkasso handelt es sich eig. ?

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IceWolf22 
Fragesteller
 24.09.2022, 10:06
@Comp4ny

Ist definitiv die erste, das steht sogar in deren schreiben, zumindest die erste seitens des Inkasso. Dazu verwirrt mich das das Inkasso nur von 52,88€ redet, als HF die ursprüngliche HF vom Stromanbieter, waren 58€ sind da die restlichen kosten durch Inkasso verpufft? O.o (die restlichen kosten könnten ggf Mahnkosten sein, aber eigentlich waren das immer 2,50€ daher verwirrt mich das auch etwas, wie die dann auf 88ct kommen)

Wieviel wäre denn dem Inkasso maximal zustehend? Ich habe jetzt mehrfach gelesen das ich beim Wiederspruch reinschreiben muss welche Kosten ich akzeptiere, weil die rechtlich okay sind und welche nicht...

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Comp4ny  24.09.2022, 10:20
@IceWolf22

Gerichte sprechen maximal 3,5 Mahnkosten zu. Aber auch nur wenn der Gläubiger dir per Post nachweislich ein Schreiben geschickt hat. Nicht das Inkasso. Nur der Gläubiger per Post. Alle anderen Mahnungen wie z.B per SMS oder E-Mail, vom Gläubiger, wären im unteren Cent Bereich.

88 Cent mankosten sind dann wahrscheinlich einfach nur die Standardbriefmarke.

Einen Widerspruch musst Du grundsätzlich nicht begründen. Musst du auch gegenüber das Inkasso nicht, du kannst einfach schreiben ich widerspreche da Forderung weil die Hauptforderung längst bezahlt ist mehr nicht.

Seinen Widerspruch begründen muss zuerst vor Gericht, auch erst dann wenn das Gericht dich dazu auffordert.

Das Inkasso wird aber im Regelfall nicht klagen weil man sich selber nicht ins eigene Knie schießen möchte.

Bei einer Hauptforderung bis 50 €, sind das maximal inklusive Auslagen 32,40 €.

Bei einer Hauptforderung bis 500 €, sind das maximal 53 € inklusive Auslagen.

Grundsätzlich kann man aber jede Inkasso Forderung zurückweisen, weil das Inkasso dazu verpflichtet ist erstmal eine Originalvollmacht mit Originalunterschrift vorzulegen. Das macht zu 99,9% kein Inkasso,

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IceWolf22 
Fragesteller
 24.09.2022, 10:23
@IceWolf22

Ich habe jetzt nochmal genau geschaut, im Brief heißt es das die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft wurde.

Durch diesen Verkauf, darf das Inkassounternehmen doch aber nur wenn 100% sicher ist das ich nicht zahlen kann und dann nur mit gerichtlichen Verfahren kosten verlangen für das Inkasso, ansonsten sind die dazu verpflichtet mir KEINE Kosten für das Inkasso sondern NUR die Kosten der ursprünglichen Forderung in Rechnung zu stellen, sofern es sich um die 1te Aufforderung seitens des Inkasso handelt, sehe ich das richtig?

Was also bedeutet, da die HF an den ursprünglichen bezahlt wurde, kann das Inkasso eigentlich nichts tun?

Und es sollte ja auch bedeuten daß die 90,96€ völlig unwirksam und nicht rechtens sind, sodass ich mich nicht zwingen lassen darf diese zu zahlen, oder?

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Comp4ny  24.09.2022, 10:58
@IceWolf22
Ich habe jetzt nochmal genau geschaut, im Brief heißt es das die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft wurde.

Steht da WORTWÖRTLICH - > V E R K A U F T ?

Wenn ja, dann fallen hier sogar überhaupt keine Inkassogebühren an und das Inkasso bleibt nun auf den Kosten sitzen, da die HF ja bereits bezahlt wurde.
Im Normalfall kauft das Inkasso die Forderung auf (bezahlt die Hauptschuld, sprich der Gläubiger hat das Geld schon erhalten) und das Inkasso fordert im eigenen Namen zu Unrecht eine HF die sie für sich behalten + extra Gebühren.

Du hast ja keine Schulden beim Inkasso sondern beim Gläubiger gehabt.
Hier könnte man sogar schon Betrug reden. Aber dafür würde ich das Schreiben gerne sehen bevor man hier weitere Schritte macht als die genannten.

ansonsten sind die dazu verpflichtet mir KEINE Kosten für das Inkasso sondern NUR die Kosten der ursprünglichen Forderung in Rechnung zu stellen, sofern es sich um die 1te Aufforderung seitens des Inkasso handelt, sehe ich das richtig?

Sie dürfen dir keine Inkassogebühren berechnen, wenn sie im eigenen Namen eine HF eintreiben wollen. Maximal Mahngebühren (bis 3,00 €) ab der 2. Mahnung.

Was also bedeutet, da die HF an den ursprünglichen bezahlt wurde, kann das Inkasso eigentlich nichts tun?

Korrekt.

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IceWolf22 
Fragesteller
 24.09.2022, 11:43
@Comp4ny

Erstmal danke für alles.

Ja es steht drin das es an die BSH verkauft wurde und dann die BSH anscheinend dieses Inkasso beauftragt hat... (Hab es Mal oben hochgeladen)

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Comp4ny  24.09.2022, 11:58
@IceWolf22
Ja es steht drin das es an die BSH verkauft 

Dann ist das perfekt. Damit ist das Schreiben irrelevant.
Einmalig widersprechen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
es freut mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich Ihrer Forderung vollumfänglich widersprechen darf. Ich habe weder Schulden bei Ihnen, noch beim Gläubiger, da diese längst bezahlt wurden. Ihre frei erfunden Inkassogebühren hätte ich sowieso nicht bezahlen müssen, da Sie hier Factoring betreiben, aber gerne lasse ich einmal Prüfen ein Strafanzeige gegen Sie erstellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
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Also bei Inkassounternehmen aufpassen: Es sind nicht die moralichsten Menschen, die tricksen sehr gerne und versuchen mehr zu bekommen als ihnen zusteht, du solltest dem ganzen nicht einfach so zustimmen und defitinv nicht einfach so zahlen.

Es gibt in DE zumindest die Verbraucherzentrale und auch anderen Schutzt gegen so etwas wie Inkasso.

Da der Brief direkt einen Tag nach Zahlung eingetrudelt ist, geh ich stark davon aus dass die Zahlungsfrist nicht eingehalten worden ist - entsprechend sind jetzt auch die Inkassogebühren mit fällig.

Hast Du Foto von der Ueberweisung gemacht?Bezahle alles.Rufe an und klaere das mit Inkasso.Schicke Foto von der Ueberweisung und Kontoauszug wo Ueberweisung steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
muss ich jetzt trotzdem Inkasso zahlen, obwohl ich vor Erhalt des Inkasso Briefes bezahlt hab?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn Du zu spät gezahlt hast, mußt Du für den Verzugsschaden geradestehen.

Du kannst ja dem Inkassodienst papierschriftlich die bezahlte Forderung nachweisen und dann abwarten, ob die noch Geld haben wollen.