Hat eingetragene Grundschuld Einfluss auf die Schenkungssteuer bei Immobilien?
Hallo zusammen,
ich habe neulich eine Immobilie auf Nießbrauchsbasis geschenkt bekommen.
Für diese Immobilie sind noch Grundschulden offen, welche derzeit der Nießbrauchsnehmer abbezahlt.
- Frage: Haben die offenen Schulden einen Einfluss auf die Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie? Es geht mir hier um die Berechnung der Schenkungssteuer. Vermindert sich die Schenkungssteuerlast durch die eingetragene Grundschuld?
- Frage: Wann muss ich die Schenkungssteuer zahlen? Schon jetzt oder erst nach dem Tod des Nießbrauchsnehmers?
Danke euch!
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wirtschaft und Finanzen
Der Schenkungswert ist der NETTO-Wert bereinigt von den Vorlasten.
DerHans
13.12.2019, 14:57
@BaluderBaer484
Mehr könntest du ja jetzt auch nicht erzielen, wenn du diese Immobilie verkaufen wolltest.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die Schenkungssteuer ermittelt sich aus dem Wert der Immobilien, abzüglich der Schulden, welche der Beschenkte übernommen hast. Die Grundschuld ist nur die dingliche Sicherung für die Schulden, welche deutlich geringer sein können.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
Hätte nur einen Einfluß wenn der Beschenkte zurückzahlt.
Danke für deine Antwort! Also zum Zeitpunkt der Schenkung beträgt der Schenkungswert demnach:
Verkehrswert - Nießbrauchswert - Betrag der noch offenen Grundschuld (zum Schenkungsdatum)
Ist das korrekt?