Wohnrecht bei Immobilie, was ist mit Garage und Keller?
Hallo zusammen, bei Übergabe von Immobilien wird ja oft ein Wohnrecht für z.B. Eltern eingetragen. Laut Berechnung ergibt sich der Wert ja aus der Jahreskaltmiete multipliziert mit dem Kapitalwertfaktor der Person.
Was jedoch passiert mit der Garage und Keller? Diese sind ja offiziell kein Wohnraum?
müssen diese Fläche bei der Berechnung der Miete und somit Wer des Wohnrechts mit einbezogen werden?
danke
3 Antworten
Wird der Wert des Wohnrechts mit den Kapitalwertfaktor berechnet und mit der Miete multipliziert oder mit der Restlebenserwartung?
Ist der Leibrentenfaktor das gleiche wie der Kapitalwertfaktor?
danke
Ja, sicher.
Alle Flächen, die er nutzt, werden eingerechnet.
Eine Wohnung mit einem großen Keller und Garage bringt doch eigentlich mehr Miete, wenn du schon nicht separat berechnest.
Da hast dann die Einrechnung.
garagen , keller werden als nutzflächen - marktpreis - addiert !
Wie meinst du nach Stück? Der wert ist frei wählbar??
marktwert im ort . garagen haben nachfrage = bis zu +60,-€/monat
kohlen-keller wird nur erwähnt
Und normaler Keller? Wobei ja z.B. Waschraum der von beiden Parteien benutzt wird nicht mit zählt oder? Und Heizungsraum auch nicht?
nötige substanz ! lass eine fachfrau ! fachmann kommen . makler des notars !
Das ist geplant, würde nur vorab bis es soweit ist schon mal wissen mit was zu rechnen ist
Ja aber hat diese Fläche den gleichen wert wie die Kaltmiete der Wohnung??