Hat ein Lehrer das Recht, bereits volljährige, Schüler privat anzumachen?

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https://www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-Lehrer-Schuelerin-bei-Volljaehrigkeit-an-gleicher-Schule-NRW--f121625.html

Ein weites Feld ... Ich persönlich fände das höchst unanständig und völlig fehl am Platze. Er soll es sich für die Zeit aufheben, wenn die Schüler aus der Schule sind. Schließlich haben die Schüler kaum eine Möglichkeit, ihm auszuweichen.


SchwarzerTee  05.06.2018, 23:03

Dankeschön für Deinen Stern!

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Hallo.

Das muss der Einzelfall entscheiden. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Im Strafrecht wird auch von Richtern geprüft ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht angewendet werden soll.

Mit Gruß

Bley 1914

Du meinst sexuell, beziehungsmäßig? Strafrechtlich ist das beanstandungsfrei.

Dienstrechtlich droht ihm immer die fristlose Entlassung.

kommt drauf an wofür

mach doch zurück

wenn er geschieden ist, frag ihn, warum er seine frau nicth halten konnte